Setzen Sie sich dafür ein, dass ambulante Psychotherapie ohne Kürzungen und unfaiere Budgetierung erhalten bleibt?
Sehr geehrter Herr Rower,
ambulante Psychotherapie ist zeit- und personengebunden. Diese Leistungen können nicht delegiert werden. Eine Budgetierung würde enorme Einnahmebußen bedeuten. Finden Sie das fair?
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1167060
Sehr geehrte Frau N.
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird nicht unmittelbar politisch festgelegt, sondern im Bewertungsausschuss zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband verhandelt. Grundlage ist das Fünfte Sozialgesetzbuch.
Die psychotherapeutische Vergütung wird regelmäßig anhand der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sowie empirischer Kostendaten überprüft. Für die aktuelle Prüfung wurden Daten der Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamts für 2023 sowie eine Sonderauswertung zu Honorarumsätzen und Betriebsausgaben psychotherapeutischer Praxen herangezogen.
Auf dieser Basis hat der Erweiterte Bewertungsausschuss am 11. März 2026 beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken. Die Entscheidung fiel gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Zugleich werden die Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten um 14,25 Prozent erhöht, sodass die tatsächliche Honorarwirkung je nach Praxis geringer ausfallen kann.
Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten belastet. Zugleich liegt die Entscheidung bei der gesetzlich beauftragten Selbstverwaltung. Das Bundesgesundheitsministerium wird im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Zudem kann der Beschluss gerichtlich überprüft werden; die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat bereits Klage angekündigt.
Unabhängig davon bleibt es ein zentrales Anliegen meiner CDU/CSU-Bundestagsfraktion, eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Hintergründe zur Anpassung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen etwas besser erläutern.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Rohwer

