Lars Rohwer
Lars Rohwer
CDU
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Frage von Heiko A. •

Frage an Lars Rohwer von Heiko A. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Rohwer,

für mich in den letzten Jahren ein Dauerthema ist der abwehrende Brandschutz einschließlich des Katastrophenschutzes. Als ehrenamtlicher Feuerwehrmann kenne ich die massiven Probleme im sächsischen Feuerwehrwesen: Veraltete Richtlinien und Gesetze, ebenso veraltete Dienstvorschriften der Feuerwehren, vielerorts schlechte technische Ausstattung der Feuerwehren, schrumpfendes Personal, intransparente Genehmigungen, verschleierte Brandschutzbedarfspläne etc. Die Liste an „Mängeln“ ließe sich endlos fortführen.

Meine Fragen an Sie:

(1) Wann wird der Freistaat und damit die Landesregierung eine ECHTE Reform im gesamten Brand- und Katastrophenschutzwesen in Sachsen vornehmen?

(2) Inwieweit wird der Brand-/Katastrophenschutz auch in Zukunft gewährleistet, wenngleich die Feuerwehren im oft zitierten „ländlichen Raum“ riesige Probleme haben, weil Doppelmitgliedschaften verpuffen, Stützpunktfeuerwehren eine Fehlentwicklung und Kommunen dazu veranlasst sind, aufgrund ihrer desolaten Haushaltssituation auch bei Feuerwehren einzusparen, obwohl Investitionen mehr als dringend nötig sind?

(3) Wie viel Geld stellt der Freistaat Sachsen jährlich den Feuerwehren / dem Katastrophenschutz zur Verfügung?

(4) Warum wird keine Reform zu einer zentralen Beschaffung von Feuerwehrtechnik (Fahrzeuge, Gerätschaften, Amaturen etc.) vorgenommen?

Ich bin auf Ihre Antworten sehr gespannt und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Hr. Heiko Arndt

Lars Rohwer
Antwort von
CDU

Guten Tag, Heiko Arndt!

Vielen Dank für Ihre detaillierte Anfrage. Gern können Sie zukünftig dafür auch meine Homepage http://www.lars-rohwer.de nutzen.

Zur 1. und 2. Frage:
Der örtliche Brandschutz ist eine weisungsfreie Pflichtaufgabe der Gemeinden. Sie haben eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten sowie die notwendigen Gerätehäuser bereitzustellen. Die Rechte und Pflichten der Feuerwehrangehörigen können von den Gemeinden eigenverantwortlich durch eine Feuerwehrsatzung geregelt werden. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Kommunen bei der Modernisierung ihrer Feuerwehren, um den bislang erreichten hohen technischen Qualitätsstandard im Brand- und Katastrophenschutz zu erhalten und weiter auszubauen.

Die Freiwilligen Feuerwehren im ländlichen Raum Sachsens haben rückläufige Mitgliederzahlen zu verzeichnen, die Ursachen dafür sind vielfältig: bspw. der demografische Wandel, veränderte Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt sowie die sinkende Bereitschaft, sich in der Freizeit ehrenamtlich engagieren zu wollen. In manchen Gemeinden im Freistaat ist es dadurch zunehmend schwierig, die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr - vor allem tagsüber - aufrecht zu erhalten. Eine Arbeitsgruppe "Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020" hat sich im Jahr 2011 die Aufgabe gestellt, auf Landesebene strategische Vorschläge zum Umgang mit dieser Herausforderung zu erarbeiten. Bundesweit einmalig war ihre Zusammensetzung. Ihr gehörten nicht nur Vertreter des Staatsministeriums des Innern, sondern auch der kommunalen Spitzenverbände und des Landesfeuerwehrverbands an. Praktiker der unterschiedlichen Ebenen brachten ihren feuerwehrtechnischen Sachverstand ein. Das Fraunhofer Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme begleitete das Vorhaben wissenschaftlich. Außerdem wurden die Arbeitsergebnisse regionaler Initiativen in die Betrachtung einbezogen. Es ist ein Papier entstanden, dass ganz wichtige Vorschläge beinhaltet, welches Sie unter http://www.sicherheit.sachsen.de nachlesen können. An deren Umsetzung werden wir arbeiten.

Die Freiwilligen Feuerwehren im Dresdner Westen stehen - hingegen zum allgemeinen Trend im ländlichen Raum Sachsens - gut da. Man beklagt sich nicht über Nachwuchs, was mich wiederum freut. In Dresden hat das ehrenamtliche Engagement in Feuerwehr, DRK und Sport derzeit Konjunktur. Möge es so bleiben, ich werde dies in jedem Fall unterstützen.

Zu Frage 3:
Der Freistaat Sachsen unterstützt die Kommunen bei der Modernisierung ihrer Feuerwehren, um den bislang erreichten hohen technischen Qualitätsstandard im Brand- und Katastrophenschutz zu erhalten und weiter auszubauen. Hierfür wurden/werden die folgenden Fördermittel ausgereicht:

2011: 20,6 Mio € (inkl. drei Mio € aus dem Konjunkturpaket II)
2012: 15,2 Mio €
2013: 19, 7 Mio €
2014: 27,0 Mio € (Haushaltsansatz; inklusive Mittel zur Förderung der Einführung des Digitalfunks für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben [BOS-Digitalfunk])
Gesamt: 82,5 Mio €

4.
Die Kommunen nehmen den Brandschutz als weisungsfreie Pflichtaufgabe wahr, der Freistaat unterstützt Investitionen. Deshalb ist ein zentrales Beschaffungswesen für ganz Sachsen schwierig möglich, es wäre sonst ein Eingriff in die kommunale Eigenverantwortung.

Ich hoffe, Ihre Fragen sind damit beantwortet. Wenn nicht, so senden Sie mir einfach eine eMail an L@rs-Rohwer.de

Viele Grüße

Lars Rohwer

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