Wie wollen Sie sicherstellen, dass das IFG für Bürger:innen, Medien und NGOs praktisch nutzbar bleibt, wenn Anfragen künftig begründet und ein „berechtigtes Interesse“ nachgewiesen werden muss?
Sehr geehrter Herr Klingbeil,
die Spitzen von Union und SPD haben beschlossen, den Informationszugang künftig auf natürliche Personen mit „berechtigtem Interesse“ zu beschränken und Anfragen grundsätzlich begründen zu lassen. Das würde den bisher voraussetzungslosen Anspruch erheblich schwächen.
Sie haben erklärt, dass Journalist:innen und NGOs weiterhin ihrer Arbeit nachgehen können sollen. Gerade NGOs sind jedoch keine natürlichen Personen. Zudem könnten Behörden künftig selbst bewerten, welches Interesse „berechtigt“ ist. Unbequeme Anfragen würden dadurch leichter abgelehnt und gerichtliche Auseinandersetzungen wahrscheinlicher.
Das IFG dient nicht nur Medien, sondern allen Bürger:innen zur Kontrolle staatlichen Handelns. Bestehende Ausnahmen schützen bereits personenbezogene, sicherheitsrelevante und andere sensible Informationen. Ich bitte Sie daher um eine konkrete Erklärung, wie Sie den voraussetzungslosen Informationszugang erhalten wollen.

