Wie lässt sich vor dem Hintergrund des Rufs nach Gerechtigkeit die extreme Schieflage zwischen Rente und Pension von Bediensteten im öffentlichen Dienst für gleiche Tätigkeit rechtfertigen?
Wie lässt sich vor dem Hintergrund des Rufs nach Gerechtigkeit die extreme Schieflage zwischen Rente und Pension von Bediensteten im öffentlichen Dienst für gleiche Tätigkeit rechtfertigen? Die Differenz der Altersversorgung eines Lehrers nach 40 Jahren Dienstzeit beträgt rund 50 %, d.h. der beamtete Lehrer hat die doppelten Ruhestandsbezüge, dank nicht nachvollziehbarer Privilegien, die im Kaiserreich vielleicht noch sinnvoll waren, in einer Demokratie jedoch nicht nachvollziehbar sind. Die im Grundgesetz verankerte ausreichende Alimentierung von Beamten gibt diese Differenz nicht her, oder wird der angestellte Lehrer im Ruhestand nicht ausreichend versorgt?

