
Eine allgemeine Frist für die Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG gibt es nicht, das Gericht kann eine solche aber in der Sachentscheidung selbst setzen.
DBT/Stella von Saldern
Eine allgemeine Frist für die Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG gibt es nicht, das Gericht kann eine solche aber in der Sachentscheidung selbst setzen.
Es ist klar: Eine hundertprozentige Sicherheit kann es in unserem freiheitlichen System nicht geben - aber was können wir tun, um solch schreckliche Taten wo möglich zu verhindern?
In manchen Fällen, vor allem bei moralischen oder ethischen Fragen, kann es passieren, dass man von der Parteilinie abweicht. In solchen Fällen würde ich offen über meine Beweggründe sprechen, um zu erklären, warum ich hier von der Mehrheitsmeinung meiner Partei abweiche.
Ich beantworte Ihre Fragen gerne im Detail:
Ich setze mich für die Rechte von Transmenschen und die Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes ein, um die freie und selbstbestimmte Entscheidung über das eigene Geschlecht zu stärken.
Wie Ihnen versichert wurde, setze ich mich weiter dafür ein, dass der Sprachnachweis A1 für Ehegattennachzug auch nach Einreise erbracht werden kann - aus Überzeugung. Wir wollen dieses Thema auch in der neuen Legislatur wieder angehen.