Wird bei der Rentenreform ein Vertrauens-/Bestandsschutz gewahrt?
Sehr geehrter Herr Castellucci,
ich entnehme derzeit aus einem Wertguthaben bei der DRV. Die Entnahme endet mit meinem geplanten Renteneintritt 2032 im Alter von 63 Jahren. Sowohl der Entnahmeplan aus dem Wertguthaben als auch die derzeit festgeschriebenen Abschläge der frühen Rente gingen in meine Berechnungen ein. Kann ich darauf vertrauen, dass meine mittlerweile schon fast vier Jahre alten Pläne nicht durch die Rentenreform zerstört werden? Sie können sich sicherlich vorstellen, dass Planungssicherheit und Vertrauen in Politik mit Weitsicht und Maß zwei große Pfeiler vergangener und zukünftiger Wahlentscheidungen sind.
Mit freundlichen Grüßen
M. F.
Sehr geehrter Herrn F.,
Die Kommission misst Planungssicherheit und Vertrauensschutz große Bedeutung bei. Deshalb empfiehlt sie, mögliche Änderungen an den Altersgrenzen frühzeitig zu beschließen und mit ausreichendem Vorlauf umzusetzen, damit insbesondere rentennahe Jahrgänge ihre Ruhestandsplanung anpassen können.
Ob und in welchem Umfang bestehende individuelle Planungen, wie Ihr geplanter Renteneintritt im Jahr 2032, von einer späteren gesetzlichen Umsetzung betroffen wären, lässt sich derzeit nicht verbindlich sagen. Dies hängt von der konkreten Ausgestaltung eines möglichen Gesetzes ab.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Castellucci

