"Ist die Förderung des Islam (v.a. in Bezug auf das Recht, Kopftuch zu tragen) mit der vom Grundgesetz vorgeschriebenen tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung vereinbar?" - Rückfrage
Sehr geehrte Frau Kaddor,
Danke für Ihre Antwort. Leider geht Sie in keiner Weise auf mein Anliegen ein.
Die Frage war, welchen Einfluss es auf (muslimische) Mädchen hat, wenn Lehrerinnen und andere Autoritätspersonen Kopftuch tragen und ob dies mit der staatlichen Verpflichtung, die tatsächliche Gleichberechtigung von Männern und Frauen aktiv zu fördern (Art. 3 GG), vereinbar ist.
Der Islam sieht in manchen Auslegungen für Frauen deutlich strengere Bekleidungsvorschriften vor als für Männer. Das Kopftuch ist sichtbares Zeichen dieser unterschiedlichen Regeln für Männer und Frauen.
Auch die Frauenrechtsorganisation "Terre des Femmes" sieht einen negativen Einfluss https://frauenrechte.de/aktuelles/detail/die-kinder-versuchen-mich-zu-belehren
Deshalb erneut meine Frage:
Könnten Mädchen darin bestärkt werden, dass sie sich, anders als Jungen, in ihrer Freiheit einschränken müssen?
Wie ist dies mit der staatlichen Pflicht, tatsächliche Gleichberechtigung aktiv zu fördern, vereinbar?

