"Ist die Förderung des Islam (v.a. in Bezug auf das Recht, Kopftuch zu tragen) mit der vom Grundgesetz vorgeschriebenen tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung vereinbar?" - Rückfrage
Sehr geehrte Frau Kaddor,
Danke für Ihre Antwort. Leider geht Sie in keiner Weise auf mein Anliegen ein.
Die Frage war, welchen Einfluss es auf (muslimische) Mädchen hat, wenn Lehrerinnen und andere Autoritätspersonen Kopftuch tragen und ob dies mit der staatlichen Verpflichtung, die tatsächliche Gleichberechtigung von Männern und Frauen aktiv zu fördern (Art. 3 GG), vereinbar ist.
Der Islam sieht in manchen Auslegungen für Frauen deutlich strengere Bekleidungsvorschriften vor als für Männer. Das Kopftuch ist sichtbares Zeichen dieser unterschiedlichen Regeln für Männer und Frauen.
Auch die Frauenrechtsorganisation "Terre des Femmes" sieht einen negativen Einfluss https://frauenrechte.de/aktuelles/detail/die-kinder-versuchen-mich-zu-belehren
Deshalb erneut meine Frage:
Könnten Mädchen darin bestärkt werden, dass sie sich, anders als Jungen, in ihrer Freiheit einschränken müssen?
Wie ist dies mit der staatlichen Pflicht, tatsächliche Gleichberechtigung aktiv zu fördern, vereinbar?
Das Grundgesetz schützt sowohl die Gleichberechtigung (Art. 3 GG) als auch die Religionsfreiheit (Art. 4 GG). Beides sollte nicht im Widerspruch zueinanderstehen. Die Annahme, dass das Kopftuch per se ein Symbol der Unterdrückung oder der Ungleichheit sei, greift meines Erachtens zu kurz. Es gibt sehr unterschiedliche Motive, warum Frauen ein Kopftuch tragen: religiöse Überzeugung, Identität, Selbstbestimmung oder auch persönliche Spiritualität. Es gibt viele muslimische Feministinnen, die sich bewusst aus diesen Gründen für das Tragen eines Kopftuches entscheiden. Gleichberechtigung heißt im Übrigen auch: Frauen, die sich bewusst für das Tragen eines Kopftuchs entschieden haben, keine faktischen Berufsverbote aufzuerlegen. Wenn qualifizierte Frauen aufgrund ihres Kopftuchs vom Schuldienst oder anderen Berufen ausgeschlossen werden, schränkt das ihre Selbstbestimmung massiv ein.
Problematisch wird es in der Tat, wenn auf junge Mädchen familiärer, gesellschaftlicher oder religiöser Druck ausgeübt wird, ein Kopftuch tragen zu müssen. Lassen Sie es mich einmal in aller Deutlichkeit sagen: Für ein Kopftuch bei jungen Mädchen gibt es keinerlei theologische Grundlage. Hier muss die Schule und das pädagogische Personal ansprechbar sein, durch pädagogische Programme, Gespräche mit den Erziehungsberechtigten und religiöse Kompetenzvermittlung, um Selbstbestimmung und Aufklärung zu stärken. Ein pauschales Kopftuchverbot im öffentlichen Raum ist dagegen keine Lösung und kann sogar kontraproduktiv wirken, denn es kann zum einen muslimische Frauen aus dem öffentlichen Raum drängen und zum anderen die Verantwortung im Umgang mit dem Kopftuch bei jungen muslimischen Mädchen ins Private schieben, dort wo staatliche Erziehungsangebote viel weniger Einfluss haben. (Vgl. Kaddor, Lamya: „Warum das islamische Kopftuch obsolet geworden ist. Eine theologische Untersuchung anhand einschlägiger Quellen“, in: Muslimisch und liberal!, hrsg. von Lamya Kaddor, 2020, S. 282–305)

