Ist die aktive Förderung des Islam (v.a. in Bezug auf das Recht, Kopftuch zu tragen) mit der vom Grundgesetz vorgeschriebenen tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung vereinbar?
Sehr geehrte Frau Kaddor,
Ihre Fraktion fordert, den Islam in Deutschland aktiv zu fördern, u.a. durch den Abbau von Kopftuchverboten.
Das Grundgesetz sieht jedoch keine aktive Förderpflicht für Religionen vor, sondern bei der Gleichberechtigung (Art. 3 Abs. 2 GG):
„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Ist es damit vereinbar, dass Lehrerinnen und andere Autoritätspersonen Kopftuch tragen und damit andere, strengere Regeln für Frauen vorleben?
Könnte dies v.a. muslimische Mädchen nicht darin bestärken, dass Frauen sich in ihrer Freiheit einschränken müssen?
Wird speziell Mädchen in konservativen Milieus dadurch nicht die Möglichkeit genommen, z.B. in der Schule ein alternatives, freieres Frauenbild zu erleben?
Ich sehe einen Konflikt mit der staatlichen Pflicht zur aktiven Förderung der Gleichberechtigung.
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

