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Frage von Alexander D. •

Frage an Kurt Bodewig von Alexander D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bodewig,

ich würde gern wissen wie Sie persönlich zur Reform des BKA-Gesetzes stehen.

Insbesondere würde mich interessieren, wie Sie zu den überall geäußerten Kritikpunkten stehen. Besonders interessieren mich die folgenden Punkte:

Wie wird mit dem neuen Gesetz sichergestellt, dass die Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten, die ja im Hinblick auf die Gestapo im 3. Reich im Grundgesetz verankert ist, in Zukunft gewahrt bleibt? Besteht nicht die Gefahr das sich das BKA nun verselbstständigt?

Warum darf das BKA nun Computer durchsuchen, ohne anwesende Zeugen wie beispielsweise bei einer Wohnungsdurchsuchung?

Wieso gilt das Zeugnisverweigerungsrecht nicht für Journalisten oder Ärzte? Gerade dort ist meiner Meinung nach Geheimhaltung angebracht.

Sind bei den Diskussionen z.b. Fragen erläutert worden, ob die mittels Bundestrojaner erhobenen Daten überhaupt verwendet werden dürfen? Wenn ein System "kompromittiert" wurde oder kompromittiert werden kann, hat ja prinzipiell jeder, der Ahnung von IT-Sicherheit hat, darauf Zugriff. Das gewisse Daten vorhanden sind, hieße in dem Fall ja nicht, dass der Verdächtige sie auch dort abgelegt hat?

Kann ausgeschlossen werden, dass der Bundestrojaner nur in eine Richtung funktioniert? Also, ohne etwas unterstellen zu wollen, keine Daten auf Computern abgelegt werden können?

Finden Sie nicht, dass mittlerweile die Freiheiten der Bürger zu sehr eingeschränkt wurden/werden? Vor allem wenn man bedenkt das allein in 3 Monaten 2200 Mal auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zurückgegriffen wurde, die uns Bürgern verkauft wurde als Anti-Terror Maßnahme? Es fällt mir schwer zu glauben, dass allein in 3 Monaten gegen 2200 Terror verdächtige ermittelt wurde.

Über eine Beantwortung der Fragen würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Dommes

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dommes,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Einige Bedenken zum BKAG teile ich zum Teil ebenfalls.

Ich sehe aber auch, dass die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus eine gesamtstaatliche Aufgabe mit internationalen Bezügen ist, die effektiv nur von einer zentralen Bundesbehörde wirksam bekämpft werden können.
Durch die Reform des BKA-Gesetzes erhält das Bundeskriminalamt erhält nun die entsprechenden operativen Kompetenzen zur Gefahrenabwehr. Durch das neue Gesetz wird es für das BKA in Zukunft möglich sein, bei länderübergreifenden Gefahren, unklaren Landeszuständigkeit oder auch auf Bitten eines Landes schnell und wirksam einzugreifen. Besonders aus dem Ausland eingehende Informationen über terroristische Gefahren können so unmittelbar in Abwehrmaßnahmen umgesetzt werden.

Die wichtige Trennung von Polizei, Militär und Geheimdiensten bleibt aber durch diese Gesetzesänderung unberührt. Das BKA ist ja bereits jetzt eine bundesweite Kommunikationsstelle der Polizei, die mit der Änderung weitere Aufgaben erhält. Es handelt sich jedoch weder um einen Geheimdienst noch um eine militärische Einrichtung. Durch die strenge verfassungsrechtliche Kontrolle sehe ich auch keine Gefahr einer „Verselbstständigung“ des BKA.

Das Instrument der Online-Durchsuchung wird zur Zeit im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat behandelt. Kommunikation ist der Kern eines international planenden und international agierenden Terrorismus. Diese Kommunikation wird mit modernster Technik geführt. Es ist daher evident, dass die Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung dieses Terrors in diese Kommunikationswege eindringen müssen, um den Schutz der Bevölkerung weiterhin zu gewährleisten.

Durch elektronische Aufzeichnungsprozesse ist die Anwesenheit von Zeugen nicht notwendig. Es ist aber wichtig, dass Online-Durchsuchungen nur unter strikten Auflagen durchgeführt werden können.

Das Zeugnisverweigerungsrecht im Journalismus und in der Medizin ist zu Recht umstritten. Ich persönlich gehe davon aus, dass hier ein Mittelweg gefunden wird, der die Interessen der Berufsgruppen und ihrer Mandanten und das Interesse der Inneren Sicherheit gleichermaßen berücksichtigen.

Ich habe selber nach zähen Debatten in der Fraktion und im Plenum für die Ausweitung der Kompetenzen des Bundeskriminalamtes gestimmt. Nach langem Abwägen der Vor- und Nachteile und nach reichlicher Überlegung stand für mich am Ende fest, dass die Gründe für ein neues BKA-Gesetz überwiegen. Zentral ist dabei aber eine strikte Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einige Ihrer Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Kurt Bodewig MdB