(...) In diesem Land gibt es dann keine oder nur eine sehr geringe Unternehmensbesteuerung oder aber sogar einfach eine komplette Ausnahme von der Steuerbefreiung von Lizenzgebühren. (...) Um dies zu erreichen, werden die entsprechenden Zahlungen zusätzlich über ein europäisches Land geleitet, dass keine Quellensteuern auf derartige Zahlungen erhebt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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