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Konstantin Kuhle
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Frage von Ralf D. •

In Bayern werden die afghanische Asylbewerber immer noch diskriminiert. Wann erhalten alle afghanischen Asylbewerber ihren Aufenthalt bei freier Berufswahl?

Sehr geehrter Herr Kuhle,

besonders in Bayern werden, in ähnlich gelagerten Fällen, die Asylbewerber aus Afghanistan schlechter behandelt als Menschen anderer Nationalitäten, aber es kann jetzt nicht mehr nach Afghanistan abgeschoben werden. Es gibt keine Rechtssicherheit. Wer nach dem Jahre 2017 angekommen ist erhält eher seinen Aufenthalt. Warum?

Der Koalitionsvertrag 2021 bis 2025, Seite 138 (Aufenthalts- und Bleiberecht) 3. Absatz, wäre schon mal ein Anfang.

Hochachtungsvoll

Ralf D.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr. D.,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Behandlung afghanischer Asylbewerber, auf die ich gerne eingehen möchte.

Die Bundesregierung engagiert sich auch weiterhin für die Menschen in Afghanistan und setzt sich insbesondere für den Schutz und die Aufnahme der Menschen ein, die durch eine frühere Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet sind.

Darüber hinaus hat sich die Ampel-Koalition in den Bereichen Einwanderung, Migration und Flucht viel vorgenommen. Wie Sie schon dem Koalitionsvertrag entnehmen konnten, wollen wir beispielsweise ein Chancen-Aufenthaltsrecht einführen: Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, sollen eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen.

Die Umsetzung des Vorhabens, ist neben vielen weiteren, wie zum Beispiel der Beschleunigung, Vereinfachung und Vereinheitlichung von Asylklageverfahren, derzeit in Arbeit.

Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an mein Bundestagsbüro unter konstantin.kuhle@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen
Konstantin Kuhle

 

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