Konrad Stockmeier FDP Mannheim
Konrad Stockmeier
FDP
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Frage von Alexander K. •

Nachfrage zu:Wie möchten Sie die Ambitionslücke im Klimaschutzgesetz schließen (zwischen erlaubtem THG Ausstoß bis 2045 und Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze des Pariser Abkommens bis 2030)? 31.08.23

Sehr geehrter Herr Stockmeier,

Vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage zur Ambitionslücke beim KSG. https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/konrad-stockmeier/fragen-antworten/wie-moechten-sie-die-ambitionsluecke-im-klimaschutzgesetz-schliessen-zwischen-erlaubtem-thg-ausstoss-bis

Sie schreiben, dass Sie dem Ziel, das 1,5 Grad Limit einzuhalten, "oberste Priorität" beimessen. Dann wäre es doch angebracht, das KSG so anzupassen, dass wir, wenn es nur erfüllt wird, nicht mehr CO2 ausstoßen dürfen, als für 1,5 Grad möglich.

Wenn Sie das tatsächlich möchten und als Lösung den ETS sehen: wie hoch, erwarten Sie, muss der CO2 Preis bzw. der Benzinpreis sein, damit der Druck auf die Bürger & Wirtschaft so steigt, dass diese weniger CO2 verbrennen und wir nicht unser CO2 Budget übersteigen, wie Sie das aktuell im KSG durch die zu hohen Budgets bis 2030 planen?
Und werden Sie die CO2 Budgets im KSG reduzieren, dass sie dem 1,5 Grad Ziel entsprechen?

Mit freundlichen Grüßen
Alexander K.

Konrad Stockmeier FDP Mannheim
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Es geht uns nicht darum Druck auszuüben, sondern darum, das Ziel zu erreichen und Bürgerinnen und Bürger dabei mitzunehmen. Die notwendigen Veränderungen über den Preis für CO2-Zertifikate zu erreichen, lässt Verbrauchern wie Unternehmen den Spielraum, die intelligentesten und preisgünstigsten Lösungen zu finden. Mit diesem Ansatz geht einher, eben nicht politisch einen fingierten fixen Eurobetrag in den Raum zu stellen, dessen Lenkungswirkung ungewiss ist. Vielmehr soll sich dieser Preis am Markt selbst bilden.

Die staatliche Vorgaben eines bestimmten Preises pro Tonne oder eines bestimmten CO2-Budgets in Jahr X ist auch deshalb nicht allein seligmachend, weil eine ganze Reihe variabler Aspekte mitwirken, wenn es um das Klimaschutzziel geht. Nicht nur stehen unsere nationalen Maßnahmen neben denen anderer internationaler und EU-Staaten. Auch bezogen nur auf Deutschland ist die Realität so, dass nicht allein auf den Markt gesetzt wird.

Mit dem reformierten KSG wird der Gesetzgeber sektorübergreifende Jahresemissionsgesamtmengen als zentrale Steuerungsgröße in das KSG einbauen: Die Einhaltung der erlaubten Emissionsmengen soll zukünftig anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft werden. Zukünftig soll also zuallererst die Summe der Gesamtemissionen in den Jahren 2021 bis 2030 entscheidend sein. Wenn diese in der Vorausschau überschritten werden, muss nachgesteuert werden. Dabei haben diejenigen Bundesministerien eine besondere Verantwortung, Maßnahmen vorzuschlagen, in deren Zuständigkeitsbereich die Sektoren liegen, die zur Überschreitung beitragen.

Richtigerweise zeichnet das neue Klimaschutzgesetz mit der sektorübergreifenden Architektur auch den Weg einer besseren Verzahnung mit dem europäischen Klimaschutz und insbesondere dem neuen europäischen Emissionshandel II vor. Weitere Schritte hin zu einer integrierten Klimaschutzarchitektur bis 2030 müssen folgen.

Die Bundesregierung wird einen Vorschlag erarbeiten, wie konkret der Übergang der nationalen CO2-Bepreisung in den Sektoren Wärme und Verkehr in den europäischen Emissionshandel gestaltet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Konrad Stockmeier

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