
(...) In einer Demokratie sollte es sowieso einen intensiveren Austausch geben. Deshalb ist das Recht auf informationelle Selbstbetsimmung in der bestehenden gesetzlichen Grundlage zurecht ausgewogen geregelt worden. (...)
(...) In einer Demokratie sollte es sowieso einen intensiveren Austausch geben. Deshalb ist das Recht auf informationelle Selbstbetsimmung in der bestehenden gesetzlichen Grundlage zurecht ausgewogen geregelt worden. (...)
(...) Es ist im Sinne einer föderalen Demokratie das sich die dabei gewählten Wege auch unterscheiden können. Wir haben uns bei der Reform der Bürgerentscheide bewusst für das abgesenkte Zustimmungsquorums von 25% der Wahlbeteiligten entschieden, da nur so eine angemessene Abbildung der Bürgermeinung gewährleistet ist. Meiner Meinung nach ist die von uns in Baden-Württemberg gewählte Lösung eine angemessene Lösung für unser Land. (...)