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Klaus Schüle
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Frage von Ulrich G. •

Frage an Klaus Schüle von Ulrich G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Was sind Ihre Pläne, sollten Sie wieder in den neuen Landtag gewählt werden, im Bereich der Verbesserung der Bürgerbeteiligung. Letztere ist in Baden-Württemberg nur schlecht entwickelt. Dieser Demokratie-Mangel führt auch zu Behinderungen von vernünftigen Entwicklungen im Land. Ein Beispiel ist die Entscheidungsfindung beim Großprojekt Stuttgart-21. In dem heute von SWR-Wissen um 08:30 Uhr ausgestrahlten Beitrag http://www.swr.de/swr2/wissen/-/id=661224/did=6511464/pv=mplayer/vv=popup/nid=661224/1vqzwz3/index.html wird das exemplarisch verdeutlicht. Auch die Stadt Zürich hatte den Plan eines unterirdischen Bahnhof-Neubaus. Vor Baubeginn gab es dazu eine Volksabstimmung. Die Mehrheit war dafür. Der neue Bahnhof ist bald fertig. In Stuttgart dagegen war die Entscheidungsfindung eine intransparente Salamitaktikpolitik hinter verschlossenen Gremientüren. Heute stehen sich S-21-Befürworter und K-21-Befürworter verbittert gegenüber und fechten Schlachten aus, die eine vernünftige Entwicklung in Stuttgart behindern. Was halten Sie von der Forderung, eine landesweite Volksabstimmung mit der Frage durchzuführen: Sind Sie für die Realisierung von S-21 oder K-21?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Glaubitz,

herzlichen Dank für ihre Frage zu Stuttgart 21 und zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung. Ich unterstütze eine breite Bürgerbeteilung. Jedoch bin ich der Meinung, dass wir in Baden-Württemberg jetzt schon ausgewogene Möglichkeiten hierzu haben.

Auf kommunalen Ebene wird meist über konkrete Vorhaben und Sachverhalte abgestimmt. Für solche Sachverhalte ist der Bürgerentscheid mit seiner einfachen „Ja“ oder „Nein“ Antwort ein durchaus geeignetes Mittel. Hier hat der Landtag von Baden-Württemberg mit Gesetz vom 1. Dezember 2005 auch wesentliche Erleichterungen für die Abhaltung von Bürgerentscheiden geschaffen. Durch den Wegfall des sogenannten Positivkatalogs und die Absenkung des nötigen Zustimmungsquorums von 30 auf 25% der Wahlberechtigten wurde die Durchführung eines Bürgerbegehrens wesentlich erleichtert und für eine größere Vielzahl von Fragestellungen ermöglicht. Dass diese Änderungen von den Bürgern angenommen werden zeigt auch die gestiegene Anzahl erfolgreicher Bürgerbegehren, so beispielsweise der Bürgerentscheid zum Verkauf der Stadtbau hier bei uns in Freiburg.

Gesetze auf Landesebene sind dagegen nahezu immer sehr komplexe Sachverhalte, die in vielen einzelnen Details die rechtlichen Grundlagen unseres Gemeinwesens regeln. Diesen komplexen Sachverhalten und Gesetzen wird der einfache Modus der Volksabstimmung mit einem „Ja“ oder „Nein“ einfach nicht gerecht. Das System der repräsentativen Demokratie ist ja auch gerade eine Antwort auf diese Problemstellung. Jedoch besteht auch auf Landesebene bereits seit 1952 die Möglichkeit zu Volksabstimmungen. Die Landesverfassung legt hier jedoch bewusst hohe Hürden auf. So ist für die Einleitung eines Bürgerbegehrens ein Quorum von 1/6 der Wahlberechtigten notwendig, für die erfolgreiche Annahme eines Volksentscheids sind „Ja“-Stimmen von 1/3 der Wahlberechtigten erforderlich (bei Änderungen der Landesverfassung 50%).

Ich werde mich daher in der kommenden Legislaturperiode nicht für eine Veränderung der jetzigen Rechtslage einsetzen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass sich in Baden-Württemberg über 45% der Menschen ehrenamtlich in Gesellschaft und Politik engagieren - mehr als in jedem anderen Bundesland. Dies werde ich weiter unterstützen. Auch daran kann man sehen, dass unser Land beim „Mitmachen der Bürgerinnen und Bürger“ sich im Bezug auf andere Länder nicht verstecken muss!

Auch wenn ich in der Sache eine andere Auffassung habe, danke ich Ihnen sehr für Ihr engagiertes Nachfragen.

Mit herzlichen Grüßen

Klaus Schüle