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Klaus-Peter Willsch
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Frage von Norbert R. •

Frage an Klaus-Peter Willsch von Norbert R. bezüglich Umwelt

Nach bisher vorliegenden Informationen soll die KFZ-Steuer auf CO 2 Ausstoß umgestellt werden, allerdings nur für Neuwagen.
Ich fahre seit 2004 ein Fahrzeug Prius mit nur 104 g CO 2 Ausstoß. (Leider aus japanischer Produktion, da deutsche Automobilfirmen derartige Fahrzeuge nicht anbieten) Halten Sie es für gerecht, dass ich nicht von der verminderten Steuer profitieren darf, obwohl ich seit 2004 einen Beitrag zur Reduzierung des CO 2 leiste? Falls Sie dies nicht für gerecht halten, bitte ich um Auskunft, was Sie dagegen unternehmen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Reisner

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Reisner,

der Klimawandel ist eine zentrale globale Herausforderung des 21. Jahrhunderts. Die Bundesregierung hat deshalb im vergangenen Jahr das "Integrierte Energie- und Klimaprogramm" beschlossen. Mit diesem Maßnahmenpaket kommen wir dem Ziel, den CO2-Ausstoß gegenüber dem Basisjahr 1990 bis 2020 um 40 Prozent zu senken, sehr nahe.

Ein wichtiger Bestandteil des Energie- und Klimaprogramms ist die künftige Ausrichtung der Kfz-Steuer am CO2-Ausstoß. Bereits im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD war vereinbart worden, dass zur Senkung des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen und der Verminderung von CO2-Emissionen im gesamten Straßenverkehr wirksame Anreize für die Einführung hocheffizienter Antriebe durch eine am CO2- und Schadstoffausstoß orientierte Kfz-Steuer geschaffen werden. Nun hat der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD am 11. Juni 2008 das weitere Vorgehen konkretisiert: Die Koalition schlägt der Föderalismuskommission II vor, die Kfz-Steuer ab 1. Januar 2010 auf den Bund zu übertragen. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, eine umweltfreundliche Besteuerung der Kraftfahrzeuge aus einer Hand zu erreichen. Die Länder, denen bislang die Einnahmen aus der Kfz-Steuer zustanden, erhalten als Ausgleich einen Festbetrag in Höhe des bisherigen Aufkommens (2007: 8,9 Mrd. Euro). Darüber hinaus ist auch vereinbart worden, dass schadstoffarme Neufahrzeuge grundsätzlich nicht höher besteuert und Altfahrzeuge in den ersten Jahren der Reform nicht zusätzlich belastet werden sollen.

Auch die Bundesregierung hat die Vereinbarung des Koalitionsausschusses zustimmend zur Kenntnis genommen. Als nächsten Schritt muss von der Föderalismuskommission II jetzt die notwendige Verfassungsänderung auf den Weg gebracht werden. Auch muss der entsprechende Gesetzentwurf der Umstellung der Kfz-Steuer noch durch die zuständigen Ressorts - federführend ist hier das Bundesministerium der Finanzen - erarbeitet werden.

Ich teile Ihre Auffassung, dass die Neuregelung auch eine Günstigerprüfung für Altfahrzeuge enthalten sollte, wenn diese die Grenze des förderwürdigen CO2-Ausstoßes ebenfalls nicht überschreiten. Da derzeit noch kein Referenten- oder gar Kabinettentwurf vorliegt, bitte ich jedoch um Verständnis, dass ich Ihnen momentan keine konkretere Auskunft geben kann. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir im weiteren Verfahren sämtliche Maßnahmen eingehend prüfen und Sorge dafür tragen werden, dass die Neuregelung der Kfz-Steuer einen effektiven Beitrag zum Klimaschutz leistet, ohne dabei die Bürger in unangemessener Weise zu belasten.

Mit freundlichen Grüßen nach Niedernhausen

Klaus-Peter Willsch MdB

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