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Klaus-Peter Willsch
CDU
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Frage von Sabine B. •

Frage an Klaus-Peter Willsch von Sabine B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Willsch,

ich wüsste gerne, wie Sie sich in der Frage zum scheinbaren Eilverfahren der Grundgesetzänderung zur Autobahnprivatisierung stellen. Zum einen, ist dies Verfahren tatsächlich in der geschilderten Form mit sofortigem Inkrafttreten richtig? Wer würde Inhaber der Autobahngesellschaft und wie wäre sicher gestellt, dass Nutzung und Instandhaltung als öffentliche Aufgabe vor privatwirtschaftlichen Interessen stehen? Würde analog die Kfz-Steuer abgeschafft?

Mir scheint, dass die Niedrigzinsphase erheblichen Druck auf große Finanzpools macht, so dass alternative Geschäftsfelder vor staatlicher Lenkung stehen. Oder aber hat die dt. Rentenversicherung ein Refinanzierungsproblem? Es wäre schön, wenn Sie Aufklärung in meine Verunsicherung und Sorge bringen könnten.

Freundliche Grüße

Sabine Bierfreund

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Bierfreund,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Bundesautobahnen werden in unmittelbare Bundesverwaltung übernommen. Dabei steht die Einrichtung der Infrastrukturgesellschaft im Zentrum der Modernisierung. Mit der Bündelung von Finanzierung, Planung, Bau und Betrieb des Autobahnnetzes in einer Hand beim Bund wird dafür gesorgt, dass Bundesautobahnen nach bundesweit einheitlichen Vorgaben zur Qualität und Verfügbarkeit gebaut, erhalten und betrieben werden. Es ist dabei sichergestellt, dass die neue Infrastrukturgesellschaft vollständig im Eigentum des Bundes verbleibt, in der Rechtsform einer GmbH. Sowohl im Grundgesetz als auch in den Begleitgesetzen ist festgehalten, dass sich Dritte an der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften nicht beteiligen können, auch nicht mittelbar.

Die Gesellschaft soll die Einnahmen aus der LKW-Maut und der Infrastrukturabgabe für eine effiziente Finanzierung der Infrastruktur aus dem Haushalt erhalten. Schrittweise wollen wir zur vollständigen Nutzerfinanzierung der Bundesautobahnen kommen, um den Nutzern ein leistungsfähiges Fernstraßennetz zur Verfügung stellen zu können.

Anders als in Österreich werden keine Schulden des Bundes oder Dritter auf die Gesellschaft übertragen, was deren Investitionsfähigkeit belastet hätte.

Um der Gesellschaft das erforderliche Maß an unternehmerischer Flexibilität zu ermöglichen, haben wir gesetzliche Regelungen zum flexiblen Mitteleinsatz und zur Aufnahme von zinslosen Liquiditätshilfen aus dem Bundeshaushalt aufgenommen.

Öffentlich-Private Partnerschaften auf einzelnen Streckenabschnitten bleiben weiterhin möglich. Dieser Beschaffungsvariante wird allerdings durch den Ausschluss von sogenannten „Netz-ÖPP“ im Grundgesetz ein Rahmen gesetzt.

Gleichzeitig wurden Regelungen getroffen, um das Parlament bei der Gründung der Gesellschaft eng einzubinden und ihm weitreichende Informations- und Kontrollrechte zu gewähren. Dies geschieht u.a. durch die parlamentarische Zustimmungspflicht zum Gesellschaftsvertrag sowie zum fünfjährigen Finanz- und Realisierungsplan.

Die Kontrolle der Gesellschaft wird durch Vertreter des Bundestags im Aufsichtsrat sowie einem Auskunftsrecht des für die Beteiligungsführung zuständigen Gremiums des Deutschen Bundestags sichergestellt. Der Bundesrechnungshof erhält zudem weitrechende Kontrollrechte bei der Gesellschaft und seinen Tochtergesellschaften.

Die zu gründenden Gesellschaft wird effiziente Strukturen erhalten. Ihr wird die Möglichkeit, bedarfsgerecht bis zu 10 regionale Tochtergesellschaften einzurichten eingeräumt. Bestehende Organisationsstrukturen sollen am jeweiligen Standort erhalten bleiben. Dabei ist uns insbesondere wichtig, den Betriebsdienst mit den vorhandenen Autobahnmeistereien zu erhalten. Die Interessen der Beschäftigten haben wir durch umfassende Regelungen gewahrt.

Für einen sukzessiven Übergang wurde im Begleitgesetz eine Übergangsregelung geschaffen, durch die bereits ab 2020 die Aufgaben zur Verwaltung der Autobahnen an den Bund übergeben werden können. Ferner soll die Gesellschaft in 2018 zügig gegründet und durch sie die künftigen Strukturen aufgebaut werden.

Die Reform wird zusammen mit der Administration und den Beschäftigten zu einer nachhaltigen Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur beitragen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Willsch

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