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Klaus-Peter Willsch
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Frage von Ralf A. •

Frage an Klaus-Peter Willsch von Ralf A. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Willsch,

sind Sie persönlich für oder gegen ein Wildtierverbot in den Zirkussen in deutschen Städten?

Ich würde mich über eine begründete Antwort, egal ob für oder gegen, sehr freuen und setze auf Sie als gestandenen Abgeordneten.

Lieben Gruß aus Bad Schwalbach,
Ralf Andel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Andel,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es ist nicht zu akzeptieren, dass Tieren im Zirkus Leid oder Schmerzen zugefügt wird. Wenn es zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz kommt, sind die zuständigen Behörden der Länder in der Verantwortung, diese aufzuklären und gegebenenfalls entsprechende strafrechtliche Konsequenzen zu ziehen. Das Tierschutzgesetz bietet dafür die gesetzliche Grundlage.

Ich persönlich tue mich mit dem Thema schwer. Einerseits ist in einem Zirkus eine artgerechte Haltung von Wildtieren schlichtweg nicht möglich und ein Verbot wäre folgerichtig. Handstände im Zirkus werden der Mitgeschöpflichkeit der Tiere sicherlich nicht gerecht. Andererseits verbinde ich mit Zirkusbesuchen viele positive Erinnerungen und bin generell der Meinung, wir sollten nicht alle Traditionen in Frage stellen.

Des Weiteren gilt es auch, die verfassungsmäßig geschützten Grundrechte von Tierlehrern und Zirkusunternehmern auf Berufsfreiheit hinreichend zu berücksichtigen. Ein Zurschaustellungsverbot wäre verfassungsrechtlich erst dann möglich, wenn eventuell bestehende erhebliche Tierschutzprobleme nicht durch mildere Mittel, insbesondere durch die Zirkusregister-Verordnung behoben werden können.

2008 ist die Zirkusregister-Verordnung in Kraft getreten. Sie schafft die Voraussetzungen, um die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften bei der Wildtierhaltung in Zirkussen besser durchzusetzen. Vor allem kann mit dieser Verordnung Vollzugsschwierigkeiten begegnet werden, die sich bei der Überwachung aufgrund oft nur kurzer Aufenthalte der Zirkusse an einem Ort ergeben.

Zudem hat die Bundesregierung bei der Novelle des Tierschutzgesetzes 2013 eine Verordnungsermächtigung mit aufgenommen, die ein Verbot bestimmter wildlebender Tiere in Zirkussen ermöglicht. Die Verbotsmöglichkeit besteht künftig dann, wenn bei einzelnen Tierarten Haltung bzw. Transport nicht ohne Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere vollzogen werden können.

Damit wurde meines Erachtens eine Regelung gefunden, die mögliche Tierschutzlücken in den Zirkussen schließt, gleichzeitig aber dem Wunsch vieler Menschen nach Tierdressuren im Zirkus nachkommt.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Willsch MdB

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