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Klaus-Peter Willsch
CDU
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Frage von Sebastian G. •

Frage an Klaus-Peter Willsch von Sebastian G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Wilsch,

könnten Sie mit ihrer Regierungspartei und dem Bundesverfassungsgericht die ELA Buchungsreihen aller nationalen Notenbanken des ESZB seit Euro Einführung beschlagnahmen lassen und als pdf auf der Bundestag Seite veröffentlichen?

Könnten Sie mit ihrer Regierungspartei, der Bundesbank und dem Bundesverfassungsgericht das physische Bundesbankgold von den ausländischen Lagerstandorten beschlagnahmen lassen und als Lagerungsstandort für die Bundesbank und für alle deutschen Folgegenerationen den Tresor der Deutschen Börse in Frankfurt vorschlagen?

Könnten Sie anfragen welchen Eigenkapitalwert/Überschuldungswert unsere Marshall Plan KFW und EZB hat bei Bilanzierung der gekauften PIIGS-Staatsanleihen (deren Anschaffungskostenangaben weiter ausstehen) und Derivate (unter Angabe des jeweiligen Derivate Zinsanpassungsfaktor + z.B. Libor oder Euribor in einer PDF Übersicht und den nicht zahlungswirksamen Netting-Abreden sowie der Veröffentlichung der jeweils verantwortlichen Beamten die die Derivate Kauf Order tätigten mit ihren jeweiligen Angaben zur Finanztermingeschäftfähigkeit gemäss §37 d und ihren Derivate Anlageerfahrungen gemäss § 31 WPHG) zum fairen Marktwert gemäss IAS 39 - anstelle der Bilanzierung der Staatsanleihen zu Anschaffungskosten?

Wann glauben Sie sieht Draghi und Asmussen ein das eine EZB Rekapitalisierung mit Stimmrechtsanpassung zu Gunsten der Bundesbank wg. der Target 2 Forderungen notwendig ist?

Ich wünsche mir Sie als nächsten Bundeskanzler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Günther,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Da die Bereitstellung von ELA im Ermessen der zuständigen nationalen Zentralbanken liegt und ausschließlich in deren Kompetenzbereich fällt, können Angaben zu Liquiditätshilfen der anderen nationalen Zentralbanken des Eurosystems nicht gemacht werden. Einzig der EZB Rat wird über die Vergabe von ELA informiert und er hat nach Art 14.4 der ESZB Satzung ein Vetorecht, wenn die Gewährung von ELA mit der gemeinsamen Geldpolitik nicht vereinbar wäre.

Die Deutsche Bundesbank hat seit der Einführung des Euro insgesamt eine Liquiditätshilfe an ein deutsches Institut gewährt. Zwischen Ende September 2009 und Ende März 2010 wurde diesem Institut ein Liquiditätsrahmen in Höhe von maximal 50 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Die höchste Inanspruchnahme belief sich dabei auf annähernd 42 Mrd. Euro (bereitgestellt in EUR, USD und JPY).

Das Thema Goldbestände der Deutschen Bundesbank habe ich auf dem Schirm. Es gibt einen Bericht des Bundesrechnungshofes über das Thema, den ich in meiner Funktion als Mitglied des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages angefordert habe. Die Abstimmung zwischen BRH und Bundesbank zieht sich leider etwas in die Länge, sodass er noch nicht vorliegt. Ich denke, der Bericht wird Klarheit über das Thema liefern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass unser Gold nicht mehr da ist. Es kann allerdings auch nicht angehen, dass seit fünf Jahren keine Inventur seitens der Bundesbank stattgefunden hat. Der Bericht des BGH wird leider als Geheim eingestuft sein, sodass ich ihn nicht an Sie versenden kann. Sie werden allerdings sicherlich aus der Presse über die relevanten Inhalte erfahren.

Zu Ihrer Bilanzierung der PIIGS-Staatsanleihen: Das ist nur schwer herauszufinden, da die Anleihen der EZB oft unter Pari gekauft wurden und eine Mark-to-Market-Bewertung bei Ländern, die sich unter einem Hilfspaket befinden, nicht seriös durchzuführen ist. Auch zum Bereich der Derivate ist uns leider kein Zugang möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Willsch MdB

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