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Klaus-Peter Willsch
CDU
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Frage von Udo M. •

Frage an Klaus-Peter Willsch von Udo M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Willsch !

Seit Jahren läuft die Neuregelung von Regelsätzen im Hartz IV-Bereich.
Wann sind die verschiedenen Institutionen endlich einmal in der Lage, eine Entscheidung (möglichst zu Gunsten Betroffener) zu treffen ?
Bei der "Bankenpleite" und den Milliarden für Firmen ging es ja auch super schnell (Dank Kanzleroption). Ist unsere Kanzlerin nur für die Grossen da, oder auch für diejenigen, die sie ja auch gewählt haben ??
Naja, die nächste Wahl kommt !
Und dies sollte ein Schwerpunktthema werden. Wetten ?

Mit freundlichen Grüssen
Udo Mertens

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mertens,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. Juni.

Zum 1. Juli dieses Jahres traten zahlreiche gesetzliche Maßnahmen in Kraft, die den Bürgerinnen und Bürgern zum Teil deutliche Entlastung bringen. Um all diese Entlastungen hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der politischen Auseinandersetzung hart gerungen.

Neben einer Senkung der Beiträge zur Gesetzlichen Krankenkasse um 0,6% und einer Anpassung der Renten, wurden auch die Regelsätze in der Grundsicherung angehoben.

Wir haben die pauschalierte Regelleistung bei Arbeitslosengeld II erhöht und für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren eine neue Altersstufe eingeführt, womit die Grundsicherung besser an den Bedarf der Heranwachsenden angepasst wurde. Damit betragen die neuen Regelsätze: 359 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende (vorher: 351 Euro), 323 Euro für volljährige Partner (316 Euro), 287 Euro für Kinder ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (281 Euro), 251 Euro für Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (211 Euro), 215 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (211 Euro).

Zusammen mit den Zuschüssen für Wohnungsmiete und Heizkosten ergeben sich damit z. B. für einen alleinlebenden Kinderlosen 626 Euro statt 618, für ein kinderloses Paar 994 statt 980 Euro. Ein Alleinerziehender mit zwei Kindern im Alter von acht bis 15 Jahren erhält statt 1376 fortan 1433 Euro. Hinzu kommt ein Schulstarterpaket von 100 Euro pro Jahr und schulpflichtigem Kind.

Auf Grundlage der derzeitigen Fallzahlen im Bereich der Arbeitslosengeld II-Bezieher machen diese Leistungsausweitungen einen jährlichen finanziellen Mehrbedarf von mehr als einer halben Milliarde Euro aus. Damit sind wir bis zum Rand des haushaltspolitisch Vertretbaren gegangen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Willsch MdB

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