(...) Januar des nächsten Jahres. Die Grundsteuer wird dann im laufenden Jahr noch vom Alteigentümer gefordert, erst im folgenden Jahr wendet sich das Finanzamt an Sie als neuen Besitzer. Dies ist eine feste gesetzliche Regelung und die Finanzämter dürfen davon nicht abweichen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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