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Klaus-Peter Flosbach
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Frage von Stephan S. •

Frage an Klaus-Peter Flosbach von Stephan S. bezüglich Frauen

sehr geehrter herr floßbach

wir haben ende 2006 unser neues haus bezogen.
unser grundstück haben wir über privat gekauft, auf diesen kauf erhebt die gemeinde grundsteuer, (vieleicht für mich als kleinen bürger erklärbar, wie MwSt. ?),

1 x abkassiert !

dann haben wir im april 2008 (aber ende 2006 eingezogen, manche mühlen mahlen lagsam) unseren grundsteuerbetrag erhalten, rückwirkend für 2007, abschlagszahlungen an denen mache familien sehr stark zu knabbern hätten

2x abkassiert !

mit welcher berächtigung erhebt eine gemeinde auf mein eigentum eine steuer, ich zahle ja auch nicht an die fa. miele, wenn ich eine waschmaschine kaufe jedes jahr 10,- €, weil ich so dumm war mir etwas zu zulegen.

können sie mir detailiert erklären wofür diese einnahmen verwendet werden?

vielen dank für Ihre antwort

MfG Familie Sauermann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sauermann,

ich danke Ihnen für die Zusendung Ihrer Fragen zum Thema Grundsteuern.

Die Grundsteuer ist eine der ältesten Steuerarten in der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist eine Substanzsteuer, die das Eigentum an Grundstücken besteuert. Die Grundsteuer wird von den jeweiligen Städten und Gemeinden erhoben, gehört also zu den Gemeindesteuern. Deren Berechnungsgrundlage ist ein vom Finanzamt festgestellter Einheitswert, bei dem zwischen land-/ forstwirtschaftlichen, bebauten und unbebauten Grundstücken unterschieden wird. Für die weitere Ermittlung der Steuerlast gibt es eine Grundsteuermesszahl nach §§ 13–18 GrStG (richtet sich nach der Nutzung des Grundstücks) und ein von der Gemeinde festgelegter Hebesatz. Die Gemeinde hat bei der Festsetzung dieses Hebesatzes gewisse Spielräume und kann die Steuerlast anpassen. Die Festlegung des Hebesatzes erfolgt durch den Gemeinderat. Weitere Informationen und die aktuellen Grundsteuerhebesätze Ihrer Gemeinde finden Sie u. a. unter http://www.lindlar.de/buergerinfo/buergerservice/index.htm?modus=bis_anliegen_detail&id=66&titelnr= und http://www.wirtschaftsstandort-oberberg.de/OAG/Lindlar.aspx (Stand jeweils: 28.05.2008).

In ihrem Fall lässt sich die „verspätete“ Forderung der Grundsteuer seitens des Finanzamtes wie folgt erklären: Wird dem Finanzamt der Kauf eines Grundstücks zu Beginn des Jahres gemeldet, erfolgt die Wirkung des Bescheides erst zum 1. Januar des nächsten Jahres. Die Grundsteuer wird dann im laufenden Jahr noch vom Alteigentümer gefordert, erst im folgenden Jahr wendet sich das Finanzamt an Sie als neuen Besitzer. Dies ist eine feste gesetzliche Regelung und die Finanzämter dürfen davon nicht abweichen.

Wie bereits erwähnt, ist die Grundsteuer eine Gemeindesteuer, deren Aufkommen nach Art. 106 Absatz 6 GG den Gemeinden zusteht. Ähnliches gilt beispielsweise auch für die Gewerbesteuer und die örtlichen Verbrauchssteuern. Nach dem Grundgesetz Artikel 14 Abs. 2 verpflichtet Eigentum. Sein Gebrauch soll dem Wohle der Allgemeinheit dienen, daher hat jeder Bürger auch die Pflicht, Grundsteuern zu zahlen. Sie dienen der Gemeinde zur Finanzierung ihrer kommunalen Ausgaben wie z.B. Jugendhilfe, Sozialausgaben, Personalkosten. Eine detaillierte Aufschlüsselung dieser Ausgaben finden Sie im jeweils aktuellen Haushaltsbericht Ihrer Gemeinde.

Die Grundsteuer in Deutschland ist im Vergleich zu anderen Ländern relativ gering. Besonders in angelsächsischen Ländern ist sie traditionell die wichtigste Kommunalsteuer, also eine wesentliche Einnahmequelle. In Großbritannien kann sie bis zu zehnmal höher liegen.

Mit freundlichen Grüßen,

Klaus-Peter Flosbach