
(...) Zum anderen ist ein staatlicher Mindestlohn ein besonders schwerer Eingriff in die vom Grundgesetz garantierte Vertragsfreiheit (nach Artikel 12), die auch das freie Aushandeln arbeitsspezifischer Bedingungen, also auch von Löhnen, garantiert. (...) Wer ein Leben lang Vollzeit gearbeitet hat, muss im Alter eine Rente oberhalb der Armutsgrenze haben. (...)