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Frage von Sebastian E. •

Frage an Klaus Mindrup von Sebastian E. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Mindrup,

mit der Mietpreisbremse wurde ja Gott sei Dank ein erster Schritt getan, dass die rasanten Mietsteigerungen ein Stück weit eingefangen werden. Vollkommen ungeregelt von der Mietpreisbremse aber bleiben Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen (also nicht Neuvermietungen). Ich selbst bekomme alle drei Jahre eine Mieterhöhung von 15 % (das ist die Kappungsgrenze), weil ich in einer inzwischen guten Wohnlage wohne und damit die Vergleichsmieten eklatant hoch sind. Umgerechnet bedeutet das aber eine jährliche Steigerung von 5 %. Das entspricht nicht nur de facto einer "Staffelmiete", obwohl mein Mietvertrag eine solche gar nicht vorsieht, sondern liegt auch weit über meinen jährlichen Gehaltssteigerungen. Wie lautet Ihre Antwort auf dieses Problem, mit dem ich nicht allein bin?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Mietpreisbremse konnte nur gegen den erheblichen Widerstand der Union durchgesetzt werden. Dieser Tatsache ist es auch geschuldet, dass sie in ihrer Wirkung noch beschränkt ist. Hier wollen wir unbedingt nachbessern. Die allgemeine Möglichkeit zur Mieterhöhung des § 557 BGB im freien Wohnungsmarkt haben wir in Berlin auf 15% der Nettokaltmiete gekappt, auch dies war nicht unumstritten. In der Debatte um die prozentualen Steigerungen stoßen wir schnell an verfassungsrechtliche Grenzen. Ich halte es deshalb für zielführend, den Mietspiegel weiter zu entwickeln und den Bezugszeitraum der ortsüblichen Vergleichsmiete von 4 auf 10 Jahre zu verlängern. Dies hätte eine deutliche Dämpfungswirkung auf die rechtlich mögliche Miethöhe. Dieser Vorschlag, wie der Vorschlag zur Schärfung der Mietpreisbremse, findet sich auch im Mietrechtspaket zwei des Bundesjustizministers, das am Widerstand der Union gescheitert ist. Eine ähnliche Wirkung würden die ebenfalls im Mietrechtspaket zwei geforderten Kappungen und Begrenzungen nach Modernisierung entfalten. Nichtsdestotrotz brauchen wir erheblich mehr Neubau für bezahlbarem Wohnraum. Nur wenn wir Angebot und Nachfrage hier wieder in Einklang bringen, werden wir dem Preisdruck nachhaltig begegnen können. Dies wird aber nur dann möglich sein, wenn wir die Baulandspekulation nachhaltig eindämmen und den sozialen Wohnungsbau als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern fortführen. Dafür werde ich mich einsetzen. Im Übrigen halte ich die im Berliner Mietenbündnis getroffene Regelung, dass die Miete des Mieterhaushalts nach Mieterhöhung nicht höher als 30% des Haushaltsnettoeinkommens sein darf für ausgesprochen nachahmenswert.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen auch unter klaus.mindrup@bundestag.de gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Mindrup