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Frage von Jörn K. •

Frage an Klaus Mindrup von Jörn K. bezüglich Finanzen

Hallo Klaus,

mich interessiert dann doch mal ob du eine Erhöhung der Diäten um ca 10% als angemessen empfindest? Und wie das den Bundesbürgern gegenüber vermittelbar ist??

Was ich bemerkenswert finde sind die Aussagen des Herrn Thomas de Maizière, der die Forderungen des öD für "maßlos überzogen" hält!! Leben wir denn in verschiedenen Welten??

Gruss
Jörn

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Antwort von
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Hallo Jörn,
vielen Dank für Dein Schreiben. Der Gesetzentwurf zur Abgeordnetenentschädigung (Drs. 18/477) beruht auf den Vorschlägen einer unabhängigen Expertenkommission. Die Kommission hatte empfohlen, die Abgeordnetenentschädigung an die Besoldung von Richtern der obersten Bundesgerichte anzupassen. Das ist schon seit 1995 gesetzlich so festgelegt, wurde aber bisher nie umgesetzt. Dies erklärt auch die sprunghafte Erhöhung in zwei Stufen. Vom 1. Juli 2016 an wird das System grundsätzlich geändert. Die Abgeordnetenentschädigung orientiert sich dann an dem so genannten jährlichen Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes. Die Abgeordnetendiäten steigen also künftig genau in der Höhe des Bruttodurchschnittsverdienstes der Arbeitnehmer.

Einschnitte gibt es bei der Altersversorgung: Der Höchstsatz wird von 67,5 Prozent auf 65 Prozent gesenkt. Eine vorzeitige Altersentschädigung ist künftig nur noch mit Abschlägen und erst ab 63 Jahren möglich. Zudem wird die Kostenpauschale bei entschuldigtem und unentschuldigtem Fehlen sowie versäumten namentlichen Abstimmungen weiter gekürzt.

Ich habe aufgrund der Empfehlung der Kommission für die Erhöhung gestimmt. Der Gesetzgebungsprozess, der von einer unabhängigen Kommission begleitet wurde, war sehr transparent. Kommission und Bundestag haben sich darin unter anderem mit der Frage auseinandergesetzt: "Was ist angemessen und was ist Unabhängigkeits sichernd?" Die Abgeordnetenentschädigung orientiert sich nun wie empfohlen an der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten (R 6). Nach Auffassung der Kommission ist die Tätigkeit eines Abgeordneten als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans am ehesten mit der eines Richters an Bundesgerichten vergleichbar. Beide nehmen ihre Tätigkeit unabhängig wahr. Mit dieser Orientierungsgröße erhalten Abgeordnete eine Entschädigung wie Landräte und Bürgermeister mittelgroßer Städte. Das entspricht der Größe eines Wahlkreises, der etwa 250.000 Einwohner umfasst.

Ich bitte Dich um Verständnis, dass ich Äußerungen des Bundesministers des Innern nicht kommentiere.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Mindrup