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Klaus Martin Burger
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Frage von Walter J. •

Frage an Klaus Martin Burger von Walter J. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Herr Burger,
danke für die rasche Antwort.
Nun ist mir jedoch unklar, weshalb die Aktuelle Landesregierung das Renteneintrittsalter erhöhen möchte, wenn Sie doch der Meinung sind, das 45 Beitragsjahre in die Rentenversicherung ausreichend sind.
Sicher können Sie mir diese Diskrepanz erklären.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Junker

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr J.,
zunächst einmal zur Richtigstellung: Die derzeitige Landesregierung plant keine Erhöhung des Renteneintrittsalters. Das könnte sie auch gar nicht, weil sie dazu keine Befugnis hat. Die Rentengesetzgebung ist ein Aufgabenbereich der dem Bund - und nicht den Ländern - obliegt.
In der Sache selbst möchte ich darauf hinweisen, dass die beiden Punkte - die Erhöhung des Rentenalters und der Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren nicht direkt miteinander zu tun haben. Es lassen sich bei diesem Thema zwei starke Tendenzen, die die Gesetzgebung wesentlich beeinflussen, feststellen: zum einen werden die Menschen im Durchschnitt immer älter, zum anderen findet der Berufseintritt heute viel später statt. Früher begannen viele junge Menschen gleich nach Beendigung der Volks- dann Hauptschule mit 15 Jahren eine Berufsausbildung, weshalb sie oft schon lange vor Beginn des gesetzlichen Rentenalters ihre 45 Beitragsjahre erreichen. Heute dagegen geht der Trend bei vielen zum Abitur mit anschließendem Studium, so dass der Berufseintritt deutlich später erfolgt. Der Gesetzgeber versucht nun einen Mittelweg zu finden, wie man dieser Entwicklung ohne Strukturbrüche Rechnung tragen kann, und dabei gleichzeitig der demographischen Entwicklung und den unterschiedlichen Erwerbsbiographien gerecht wird. Letztlich handelt es sich aber - wie gesagt - um zwei unterschiedliche Stellschrauben, von denen die eine (vorzeitiger abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren) versucht, die Lebensleistung der Menschen angemessen zu berücksichtigen, und die andere (Verschiebung des Renteneintrittsalters nach hinten) der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung mit längeren Ausbildungszeiten und höherer Lebenserwartung Rechnung trägt.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben.
Ihr
Klaus Burger MdL

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