Frage von Julius A. • 28.12.2022

Antwort ausstehend von Klaus Holetschek CSU
K. Holetschek
Auch ein Bewerbungsgespräch stellt ein tätig sein im Sinne des Gesetzes dar, die bestimmte Ausführung von einrichtungsspezifischen Arbeitstätigkeiten wird nicht verlangt