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Klaus Ernst
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Frage von Eckhard A. •

Frage an Klaus Ernst von Eckhard A. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Ernst

Das Bundeskabinett hat nunmehr den Gesetzentwurf zum Notfallsanitäter am 10.10.2012 beschlossen. Aus Sicht der im Rettungsdienst beschäftigten ist dieser Entwurf grundsätzlich nur zu begrüßen. Leider beinhaltet dieser Entwurf jedoch unter anderem keine klare Regelung über die Kosten der Ausbildung. Nach dem derzeitigen Entwurf wäre es den Rettungsdienstschulen ohne weiteres möglich weiterhin die Zahlung eines Schulgeldes zu verlangen. Eine solche Regelung würde die ohnehin angespannte Personalsituation im Rettungsdienst aus meiner Sicht nur weiter verschärfen. Weitere Kritikpunkte am Gesetzesentwurf wurden von der Gewerkschaft Ver.di in einer Stellungnahme zusammengefasst. http://www.skverlag.de/fileadmin/images_content/zeitschriften/rettungsdienst/NotSanG-Dateien/notsang_stellungnahme_verdi.pdf Die Gewerkschaft Ver.di ist die mit Abstand größte Interessenvertretung der im Rettungsdienst Beschäftigten, und kann somit als Referenz gelten. Ich bitte Sie um eine Auskunft, wie Ihre Einschätzung zu dem nunmehr vorliegenden Gesetzesentwurf ist.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Abel

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Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr Abel,

Klaus Ernst dankt Ihnen herzlich für Ihre informative E-Mail und hat mich gebeten Ihnen zu antworten.

Das Notfallsanitätergesetz wird momentan im Bundesrat besprochen und geht vermutlich erst im November in die erste Lesung im Bundestag. Es sind also noch Änderungen zu erwarten, weshalb Herr Ernst Ihnen auch noch keine definitive Einschätzung zum Gesetz darlegen kann.

Er würde es natürlich begrüßen, sollte das Gesetz dazu beitragen Rechtssicherheit für das nichtärztliche Rettungspersonal zu schaffen. Ob es dazu wirklich geeignet ist, vermag er jedoch im Moment noch nicht zu sagen.

Auch die Verlängerung der Ausbildungszeit würde Klaus Ernst begrüßen. Allerdings sollte die Anwendung des Berufsbildungsgesetzes für bundeseinheitliche Standards sorgen, etwa bei der Qualifikation der Ausbilderinnen und Ausbilder, oder bei den Prüfungsbedingungen. So wären auch Schulgeldzahlungen ausgeschlossen.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort vorerst weiter geholfen zu haben.

Mit freundlichem Gruß

i.A. Björn Resener

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