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Klaus Ernst
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Frage von Katharina K. •

Frage an Klaus Ernst von Katharina K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Ernst,

ich bin Inhaberin eines Fachgeschäfts für glutenfreie Lebensmittel. In der Familie sind wir selbst mit der Krankheit Zöliakie belastet.
Meine Frage an Sie: Finden Sie es fair, das ein Harz4-Empfänger Zusatzleistungen erhält um die höheren Lebenskosten finanzieren zu können, während arbeitende Menschen die Belastung komplett selbst tragen müssen?
Wir suchen eine Lösung, die für alle Patienten gut vertretbar währe. In Italien bekommt man Leistungen um diese extrem hohen Lebenshaltungskosten besser finanzieren zu können. In Deutschland haben wir noch nicht einmal die Möglichkeit einen kleinen Teil bei der Steuer geltend zu machen. Während ein gesunder Mensch für ein KG Mehl teilweise nicht einmal einen Euro zahlen muss, hat ein Zöliakie Patient mindestens 3,40€ und damit liegen wir sehr günstig. Nicht zu sprechen von Brot, Nudeln und den vielen anderen Lebensmitteln die man im Alltag benötigt.
Es muss dafür eine Lösung geben und ich bitte Sie diesem Problem einen Gedanke Ihres Tages zu schenken.
Freundliche Grüße
Katharina Keith
LoKa-glutenfrei
Spitalstr. 3
97440 Werneck

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Keith,

angesichts der skandalös niedrigen Regelleistungen in der Grundsicherung (Hartz IV, Sozialhilfe) ist es aus Sicht der LINKEN vollkommen unerlässlich, entsprechende Mehrbedarfe finanziert zu bekommen. Dies ist auch im Sinne des einschlägigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum absolut notwendig und vertretbar.

Eine vergleichbare Entlastung für Menschen, die dieselben Mehrbelastungen haben, aber keine Grundsicherungsberechtigten sind, bietet sich tatsächlich ggf. über das Steuerrecht an. Nach der bisherigen Rechtsprechung gilt eine glutenfreie Diät nicht als außergewöhnliche Belastung, die steuerlich geltend gemacht werden könnte. Es besteht aber die Möglichkeit - in Kombination mit weiteren Krankheiten - einen Behinderten-Pauschbetrag geltend zu machen.

Konkrete Informationen zu dem Vorgehen und den Voraussetzungen bekommen Sie bspw. beim ihrem örtlichen Sozialverband VDK.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Michael Stamm

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