Antwort 16.09.2017 von Klaus-Dieter Gröhler CDU
(...) Innerhalb und im Umfeld des WOGA-Komplexes ist die Wohnbebauung bereits recht hoch. Eine weitere Nutzung der Tennisplätze ist aus Gründen des Lärmschutzes heute nicht mehr zulässig. (...)

Klaus-Dieter Gröhler
(...) Innerhalb und im Umfeld des WOGA-Komplexes ist die Wohnbebauung bereits recht hoch. Eine weitere Nutzung der Tennisplätze ist aus Gründen des Lärmschutzes heute nicht mehr zulässig. (...)