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Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Christine u. Franz K. •

Wie stehen Sie zu der Abstimmung: Selbstbestimmung (Abtreibung) soll Menschenrecht werden.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Kaas, sehr geehrter Herr Kaas,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Für Bündnis 90/Die Grünen ist grundlegend, dass alle Menschen selbst über ihren Körper und ihr Leben entscheiden können. Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht. Damit dieses Menschenrecht für Menschen, die ungewollt schwanger werden können, gewährleistet ist, bedarf es des gesicherten Zugangs und umfassender Informationen zum Schwangerschaftsabbruch. Die Entscheidung, ob eine Frau eine Schwangerschaft abbricht oder nicht, ist allein ihre.
Bisher steht die gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsnormen, denen Deutschland als Vertragsstaat mehrerer Menschenrechtsabkommen verpflichtet ist.

Wir Grüne machen uns stark für gute Beratungs- und Versorgungsstrukturen, einschließlich einer guten und wohnortnahen Versorgung mit Ärzt*innen, Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Das Thema muss in die Ausbildung von Ärzt*innen nach international anerkannten Standards integriert werden. Neben der professionellen medizinischen Versorgung sind gute Beratungsangebote wichtig. Deshalb wollen wir das breite Angebot an Familienplanungs- und Beratungsstellen absichern und die freiwilligen Beratungsangebote ausbauen. Um die Versorgung dauerhaft zu gewährleisten, braucht es eine Entstigmatisierung und Entkriminalisierung von selbstbestimmten Abbrüchen sowie eine generelle Kostenübernahme. Das ist nur möglich, wenn der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch nicht mehr im Strafgesetzbuch (§ 218 und § 219), sondern außerhalb geregelt wird. Schwangere, die eine Beratung aufsuchen, sowie die Beratungsstellen und Ärzt*innen müssen mit einem bundeseinheitlich verankerten Schutz vor Anfeindungen und Gehsteigbelästigungen geschützt werden. Bei einer ungewollten Schwangerschaft muss der bestmögliche Zugang zu Informationen gewährleistet werden. Um Ärzt*innen vor drohenden Anzeigen zu schützen, gilt es insbesondere den § 219a schnellstmöglich aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

Mehr zur Haltung der grünen Bundestagsfraktion zu diesem Thema können Sie in unserem Fraktionsbeschluss vom 4. Mai 2021 „Flächendeckende Versorgungssicherheit beim Schwangerschaftsabbruch schaffen“ hier nachlesen: Fraktionsbeschluss: Flächendeckende Versorgungssicherheit beim Schwangerschaftsabbruch schaffen (gruene-bundestag.de) so wie in unserem Bundestagswahlprogramm auf den Seiten 191 und 192: Bundestagswahlprogramm 2021 (gruene.de)

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther

 

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