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Kirsten Kappert-Gonther
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Frage von Manuel N. •

Kommerzialisierung der Cannabis Social Clubs. Meine Frage ist, warum ihr von den Anbauvereinigungen keine Einhaltung realistischer Selbstkostenpreise einfordert?

Sehr geehrte Frau Kappert-Gonther,

Derzeit liegt eine neue Gesetzesänderung vor um die Protokollerklärungen vor der letzten Abstimmung bzgl des KCanG einfließen zu lassen und sie zielt darauf ab die kommerzialisierung der Cannabis Clubs zu verhindern.

Meine Frage ist, warum ihr von den Anbauvereinigungen keine Einhaltung realistischer Selbstkostenpreise einfordert? Laut Medienberichten ist der durchschnittliche Grammpreis der Anbauvereinigungen in Deutschland bei 7€ pro Gramm. Ein Produktionspreis von unter 1€ pro Gramm ist aber realistisch und wird auch von unseren heimischen medizinal Plantagen mit strengeren Auflagen realisiert.

Da liegt die wahre kommerzialisierung begraben und nicht in der Anzahl der Dienstleistungen, die man von der selben Person bezieht. Sowieso hinfällig, denn juristische Personen können nach belieben gegründet werden.

Es wäre auch gut, wenn ihr Anbauvereinigungen, die sauber geführt werden eine Möglichkeit einräumt ihre maximale Mitgliederanzahl zu erhöhen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr N.,

die Verabschiedung der Cannabisreform war ein großer Erfolg, um den bis zur letzten Minute gerungen wurde und für den sich viele Menschen seit vielen Jahren eingesetzt haben. Wir machen Schluss mit der schädlichen Prohibition von Cannabis und entkriminalisieren den Besitz von Cannabis. Wir regulieren den Eigenanbau und den gemeinschaftlichen Anbau in Cannabis Clubs. Die Entkriminalisierung schafft Kapazitäten bei Polizei und Justiz. Zukünftig ist der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Cannabis in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm in der Wohnung erlaubt und muss nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. 

In den Verhandlungen ist es uns gelungen, praktikable Regelungen zu finden, die den Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleisten und die Entkriminalisierung von erwachsenen Konsumierenden Wirklichkeit werden lässt. Wer Alternativen zum Schwarzmarkt will, um den Gesundheitsschutz zu stärken, darf die bürokratischen Hürden nicht zu hoch anlegen.

Dennoch war das Gesetz im Bundesrat umstritten. Um eine Blockade zu verhindern, wurden in einer Protokollnotiz einige Aspekte ergänzt. Diese Protokollnotiz wird nun mit einem Änderungsgesetz umgesetzt. Die Beratungen über die konkrete Ausgestaltung dauern zum aktuellen Zeitpunkt noch an und den Ergebnissen kann ich hier nicht vorgreifen.

Ich setze mich weiterhin dafür ein, dass erwachsene Konsumierende sichere und weniger gesundheitsschädliche Alternativen zum Schwarzmarkt haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther

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