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Kirsten Kappert-Gonther
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Frage von Jochen T. •

Der Verkehrsgerichtstag hat beraten und stellt fest der 1NG THC Wert sagt nichts über Berauschung aus, wie soll man nun eine angeordnete MPU bestehen wenn man die Wahrheit sagt, dass man Nüchtern war?

Bedeutsam sind dagegen eine offene Auseinandersetzung mit den Ursachen und stabile Änderungen in Einstellung und Verhalten. Das ist nur nicht möglich, wenn man die Wahrheit ausspricht und man Nüchtern war und die MPU völlig unbegründet ohne Verkehrsgefährdung aufgrund eines reinen Analytenwertes verhängt wurde.
Wären sie bereit der Fahrerlaubnisbehörde Heppenheim dies zu erklären die glauben es nicht und fordern weiterhin Mpu obwohl ich nüchtern war.Ich habe es 3 Mal schon versucht der Mpu Psychologe schreibt immer negativ ich kann, rechtlich wirklich nichts dagegen tun.
Quelle:https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/verkehrsgerichtstag-2022-beendet-empfehlungen-an-gesetzgeber-neuer-thc-grenzwert-cannabis-sichere-radwege/

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.,

 

der Verkehrsgerichtstag hat festgestellt, dass der aktuell angewandte Grenzwert von 1,0 ng THC pro ml Blutserum so niedrig ist, dass er den Nachweis des Cannabiskonsums ermöglicht, aber nicht zwingend einen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zulässt. Dies führe zu einer nicht tragfähigen Sanktionierung. Er empfiehlt, den derzeit angewandten Grenzwert für die THC-Konzentration von 1,0 ng THC pro ml Blutserum angemessen heraufzusetzen.

Ich begrüße diese Empfehlung und setze mich im Rahmen der Cannabis-Legalisierung für einen angemessenen Grenzwert ein.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

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