
(...) Energetische Sanierungsmaßnahmen dürfen aber nach den derzeit geltenden Gesetzen keine Mietsteigerung um 50 % verursachen. (...) Ich erfahre, bislang nur in Einzelfällen, immer wieder von exorbitanten Mietforderungen von +50 oder 60 %, nach meiner Kenntnis ist dies rechtlich unzulässig. (...)