Kerstin Tack
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Frage von Hubertus v. •

Frage an Kerstin Tack von Hubertus v. bezüglich Energie

Meine Fragen zur geplanten EEG-Novelle:
Photovoltaik war bisher eine große Erfolgsgeschichte. Nun wird die Finanzierung neu geregelt – nach meinem Eindruck im Sinne der Industrie. Vor allem Mieter und Alt-Anlagenbetreiber kommen dabei aus meiner Sicht schlecht weg.

Wohin jetzt mit dem hausgemachten Strom aus Photovoltaik und Windkraft?
Eigenverbrauch wäre die naheliegende Antwort – gekoppelt mit dem preiswerten Verkauf an die Nachbarn - richtig? Warum ist dieser Aspekt überhaupt nicht in der aktuellen EEG-Novelle enthalten?
Schließlich ist die Anlage bezahlt und kann allein deshalb konkurrenzlos günstig Strom erzeugen. Doch das lässt die gepante gesetzliche Regelung, so einfach nicht zu.
Warum werden Kleinanlagen in Zukunft nicht mehr bezahlbar gemacht?

Sichtworte:
• „Smart-Meter Fähigkeit“ ab 0 KW und nicht wie bisher ab 7 KW
• „Stufenlose Leistungsregelung“ bei jeder Anlage (die Netzbetreiber sind noch in der Entwicklung der notwendigen Technik, doch ein Gesetzestext dazu gibt es bereits)
• „Echtzeitübertragung“: Alle Daten der PV-Analgen sollen zukünftig in Echtzeitübertragung an den Netzbetreiber übermittelt werden

Warum werden Alt-Anlagenbetreiber nun 5 Jahre Zeit haben, mit erheblichem finanziellem Aufwand die PV-Anlagen nachrüsten zu müssen?
Warum schützt die EEG-Novelle vor allem die Stromanbieter vor dem Strom der Bürger?
Warum darf der Betreiber einer solchen Anlage seinen Strom nicht selbst nutzen und Überschüsse an die Nachbarschaft verkaufen? Also für Haushaltsstrom oder auch für die Wallbox, also eine Aufladestation für E-Autos, an der Nachbarn ihre Elektromobile betanken können. Das klingt doch nach Zukunft – oder?
Warum sind solche dezentralen, auf die teilweise Selbstversorgung ausgerichteten Systeme nicht Bestandteil der Neuregelung für Solarstrom?
So viel Solarstrom wie möglich am Ort seiner Erzeugung zu nutzen – ohne administrative, kaufmännische und technische Hürden. Warum ist im geplanten Gesetz diese naheliegende Lösung nicht vorgesehen?

Kerstin Tack
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr von der Heyde,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de, die ich gern beantworte.
Wir begrüßen es zunächst einmal, dass sich die Bundesregierung am 23. September 2020 auf einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verständigen konnte. Aus unserer Sicht enthält der Regierungsentwurf einige entscheidende Elemente, darunter insbesondere eine Regelung zur finanziellen Beteiligung für die Standortgemeinden von Windkraftanlagen, mit der wir die Akzeptanz des für die Energiewende zwingend erforderlichen Windkraft-Ausbaus erhöhen wollen. Außerdem ist für Windkraftanlagen künftig eine Südquote vorgesehen, damit sich Länder wie Bayern (mit ihrer 10H-Regelung) oder auch Baden-Württemberg beim Windkraftausbau nicht länger aus der Affäre stehlen können. Beides sind Forderungen, die wir als SPD-Bundestagsfraktion bereits seit langem erheben, und mit denen wir uns nun durchsetzen können.

Neben ambitionierten Ausbaupfaden für die Wind- und die Solarenergie setzen wir uns im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren deshalb ganz explizit dafür ein, bestehende Investitionshemmnisse für die Bürgerenergie konsequent abzubauen. Hierzu gehört aus unserer Sicht auch und vor allem, den Eigenverbrauch von Solaranlagen künftig deutlich zu vereinfachen. Und wir wollen bei der (im Regierungsentwurf zumindest ansatzweise vorgesehenen) Anschlussregelung für PV-Altanlagen, die nach 20 Jahren EEG-Vergütung aus der Förderung fallen, noch einmal nacharbeiten. Ein verfrühtes Abschalten von noch funktionierenden Solaranlagen wäre nicht nur ein falsches Signal, sondern würde zugleich unsere Bemühungen für mehr Klimaschutz konterkarieren.

Um künftig endlich auch die Mieterinnen und Mieter an der Energiewende partizipieren zu lassen, wollen und werden wir die Rahmenbedingungen für den sogenannten Mieterstrom spürbar verbessern. Auf diese Weise tragen wir auch dazu bei, das enorme Flächenpotenzial bereits versiegelter Dachflächen in den Städten für die Energiewende fruchtbar zu erschließen. Außerdem arbeiten wir darauf hin, das sogenannte Energy Sharing, die erneuerbare Stromerzeugung und den gemeinschaftlichen Verbrauch innerhalb von Energiegemeinschaften, bestenfalls in Verbindung mit Speichern zu ermöglichen.

Ganz im Sinne dieser konkreten Maßnahmen für eine beschleunigte und vor allen Dingen bürgernahe Energiewende ist es uns in der SPD-Bundestagsfraktion ein besonderes Anliegen, bezahlbare erneuerbare Energie für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Deshalb wollen wir die Finanzierung der Energiewende grundlegend neu justieren und eine gerechtere Verteilung der Kosten erreichen. Mit der Absenkung der EEG-Umlage, die ab dem kommenden Jahr schrittweise erfolgen soll, gehen wir einen ersten kleinen aber entscheidenden Schritt.
Mit dem bevorstehenden parlamentarischen Verfahren zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes kommen wir nach langem Hin und Her und zähem Ringen innerhalb der Bundesregierung nun endlich in eine tiefergehende parlamentarische Diskussion mit unserem Koalitionspartner, der endlich Farbe bekennen muss. Im parlamentarischen Verfahren werden wir also sehen, inwieweit auch die Unionsfraktion bereit ist, die gemeinsam vereinbarten Ziele mit konkreten Maßnahmen zu hinterlegen.

Für uns in der SPD-Bundestagsfraktion jedenfalls steht fest, dass wir die Ausbau- und die Klimaziele nur erreichen können, wenn sich Bürgerinnen und Bürger sowie Kleingewerbetreibende unter attraktiven Rahmenbedingungen und mit entsprechenden finanziellen Anreizen deutlich stärker als bislang beim Ausbau der Erneuerbaren Energien einbringen können. Wir stehen für bezahlbare erneuerbare Energie für alle.

Herzliche Grüße,
Kerstin Tack