(...) für mich ist das keine Frage des Glaubens, sondern eine Frage der Gesetzgebung. Im Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries steht unmissverständlich, dass das Telefon- und Internetkommunikation nur bei Vergehen, die mit einer Haftstrafe in Höhe von fünf Jahren bestraft werden können, abgehört werden kann. Bei fahrlässigen Verstößen gegen das Waffenrecht, Beihilfe zur Fahnenflucht oder Verstößen gegen das Vereinsgesetz kann künftig nicht mehr abgehört werden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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