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Kersten Steinke
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Frage von Peter K. •

Frage an Kersten Steinke von Peter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Naumann,
mein Anliegen betrifft die Dauer von Petitionen und es wäre nett könnten Sie dazu etwas sagen.Konkret:

Im Dezember 2005 wurde eine Petition eingereicht. Kritisiert wurde das Verhalten der deutschen Botschaft in Armenien einem Familienangehörigen kein Visum für einen touristischen Kurzzeitbesuch zu erteilen. Ziel der Petition war es die Umstände der Entscheidung aufzudecken und anzuregen wie bei zukünftigen Anträgen auf ein Besuchsvisum unter Beachtung der Ansicht des Petitionsausschusses entschieden werden sollte.

Bis heute -also nach nunmehr weit mehr als 2 Jahren- liegt zu dieser Petition keine Beschlussempfehlung vor. Der Angehörige in Armenien der hier seine Tochter und Enkelkinder besuchen wollte und will würde das bestimmt gerne immer noch machen und wartet immer noch auf den Ausgang dieser Petition.
Wie können sie Bürgern glaubhaft versichern wir haben funktionierende Petitionsverfahren wenn über so lange Zeiträume keine Beschlussempfehlungen getroffen werden?
Können Sie versichern sich nun mit etwas mehr Nachdruck für eine Beschlussempfehlung einzusetzen die das Verfahren beendet?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Kunzmann,

Ihre Verärgerung über ein langes Petitionsverfahren kann ich gut verstehen. Leider sind bei der Bearbeitung jeder Petition bestimmte Abläufe und Fristen einzuhalten, die Sie gern unter www.bundestag.de button Petitionen in den „Grundsätzen des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden“ einsehen können. Bzgl. Ihrer betreffenden Petition ist das Verfahren so weit fortgeschritten, dass die Voten der einzelnen Berichterstatter verschiedener Fraktionen vorliegen und nach der Sommerpause die Petition im Petitionsausschuss behandelt wird. Um Zwischenmitteilungen bei langen Verfahren zu erhalten, wäre es besser, sich direkt mit Ihrer Petitionsnummer an den Petitionsausschuss bzw. an den in der Eingangsbestätigung benannten Sachbearbeiter zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann