Antwort ausstehend von Katy Walther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Privat
(...) Einen Automatismus der von Ihnen geschilderten Art kennt das geltende Recht, das auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beruht, nicht. Weil die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied des Europarats an die Menschenrechtskonvention gebunden ist, besteht keine Veranlassung, eine Gesetzesinitiative der von Ihnen geschilderten Art in die Wege zu leiten. (...)