
(...) wie von Ihnen korrekt beschrieben, hat Russland keine generelle Unterwerfungserklärung zum Internationalen Gerichtshof abgegeben. Eine Aufforderung an Russland zur Zustimmung zu einem IGH-Verfahren in der Frage der Krim-Annexion wäre zwar in der Sache richtig, aber erkennbar aussichtslos. (...)