
(...) Leider muss die Antwort auf Ihre Frage lauten: Langzeitarbeitslose sind nach wie vor von den Mindestlohnregelungen in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung nach Ende der Arbeitslosigkeit ausgeschlossen. Obwohl mittlerweile bekannt ist, dass diese Regelung kaum Anwendung findet, konnte sich die Große Koalition auf Druck der CSU nicht dazu einigen, die Ausnahmeregelungen aufzuheben. (...)