
(...) Organisationen sind dann gemeinnützig, wenn ihre Tätigkeiten dem Gemeinwohl dienen. Das sind Tätigkeiten, die nicht der politischen Einflussnahme dienen, sondern beispielsweise der Förderung der Wissenschaft, Bildung und Erziehung, von Kunst und Kultur sowie Umweltschutz. Und nur dann dürfen sie steuerrechtliche Begünstigungen genießen. (...)