Ich würde sagen, dass obwohl wir für sozialversicherungspflichtige, gute und tarifgebundene Arbeit eintreten, trotzdem die Bewerbungskosten für nicht-sozialversicherungspflichtige Arbeit übernommen werden sollten, weil die Grundlage die gegebene Bedürftigkeit eines Bürgergeldempfängern ist
Geflüchtete aus der Ukraine, die Bürgergeld beziehen, unterliegen wie alle anderen Empfänger:innen strengen Melde- und Nachweispflichten

