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Frage von Max M. •

Sollten Bürgergeldempfänger Bewerbungskosten auch für nicht-sozialversicherungspflichtige Stellen erstattet bekommen? Ich finde, die aktuelle Regelung erschwert den Zugang zu Arbeit – Ihre Meinung?

Aktuell werden Bewerbungskosten nur für sozialversicherungspflichtige Jobs übernommen (§16 SGB II). Als Bürgergeldbezieher, der sich aktiv bewirbt, empfinde ich das als unfair. Beispiel: Ich bewarb mich für ein duales Studium bei einer Behörde – mit Aussicht bei Bestehen zum Beamten zu werden. Trotz Absage wurden meine Fahrtkosten nicht erstattet, weil die spätere Verbeamtung nicht sozialversicherungspflichtig wäre.

Diese Regelung wirkt kontraproduktiv: Sie belastet finanziell und schreckt ab, sich auf bestimmte Stellen zu bewerben. Dabei geht es doch darum, Menschen in Arbeit zu bringen – unabhängig vom späteren Status. Wie stehen Sie dazu? Sollte die Politik hier nachbessern, um gleiche Chancen zu ermöglichen? Oder sollte das Bewerben auf Beamtenstellen weiter ein "Luxushobby" bleiben ?

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Die Linke

Sehr geehrter Herr M.,

ich denke es geht dabei nicht nur um die Bewerbung auf verbeamtete Stellen, sondern grundsätzlich um nicht-sozialversicherungspflichtige Jobs. 

Für uns als Linke haben alle Menschen aus einem humanistischen Weltbild heraus einen grundlegenden Anspruch auf (finanz./materieller) Sicherung der Lebensgrundlagen, vor allem in einem der reichsten Länder der Welt, wie Deutschland. Dazu gehört genug zu Essen zu haben, ein Dach über den Kopf, ein Anspruch auf eine ärztliche Grundversorgung und einiges Weiteres. Bürgergeld oder zuvor Hartz IV deckt diesen Anspruch nur in Teilen, weil diese Grundversorgung an Hürden gekoppelt ist, welche manche Menschen nicht erfüllen können, z.B. aufgrund der Bildung, der persönlichen Situation oder anderen Barrieren. Das finden wir nicht gut. 

Grundlegend treten wir als Linke für sozialversicherungspflichtige Jobs ein, weil sie zum Beispiel einen besseren Schutz bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit bieten. Nicht-Sozialversicherungspflichtige Jobs umfassen in dem Sinne mehr Arbeitsverhältnisse, als die von Ihnen angesprochene Verbeamtung. Deswegen würde ich sagen, dass obwohl wir für sozialversicherungspflichtige, gute und tarifgebundene Arbeit eintreten, trotzdem die Bewerbungskosten für nicht-sozialversicherungspflichtige Arbeit übernommen werden sollten, weil die Grundlage die gegebene Bedürftigkeit eines Bürgergeldempfängern ist. Damit soll nicht nicht-sozialversicherungspflichtige Arbeit manifestiert werden, sondern Menschen in prekären finanziellen Situationen geholfen werden. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Katja Maurer

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