(...) Januar 2008 höher liegen als zuvor. So bedarf die Durchführung einer Telekommunikationsüberwachung grundsätzlich einer richterlichen Anordnung. Und für die Anordnung verdeckter Ermittlungsmaßnahmen gelten strenge Vorraussetzungen, um den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. (...)
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