(...) „Das Bundessozialgericht hat am 23. Juli 2014 in drei Urteilen entschieden, dass haushaltsangehörigen leistungsberechtigten Personen, die weder einen Einpersonenhaushalt führen noch gemeinsam mit einem Partner einen Paarhaushalt führen, anders als bislang von den Trägern der Sozialhilfe bewilligt und von der Mehrheit der Sozialgerichte entschieden, nicht die Regelbedarfsstufe 3, sondern die Regelbedarfsstufe 1 zustehe. (...)
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