Weitere Fragen an Katja Mast
Die CDU/CSU-Fraktion und die SPD-Fraktion haben diesen Gesetzentwurf abgelehnt. Da es in einer Koalition normal ist, dass es keine wechselnden Mehrheiten gibt und es zu diesem Thema keine gemeinsame Position gibt, werden wir noch länger brauchen, um aus einer Überzeugung auch eine parlamentarische Mehrheit zu formen.
Eine Abschaffung der Hinterbliebenenrente, der sogenannten Witwenrente, ist nicht geplant. Es gibt dazu weder einen Gesetzentwurf noch einen konkreten politischen Beschluss oder Vorschlag.
Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen.
Voraussetzung ist, dass die erforderlichen 35 Versicherungsjahre erfüllt sind und alle weiteren persönlichen rentenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

