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Katja Leikert
CDU
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Frage von Ursula M. •

Frage an Katja Leikert von Ursula M.

1.Ich finde es sehr traurig, dass Sie gegen ein Frackingverbot sind. Wir sind einfach viel zu dicht besiedelt um dieses Risiko einzugehen. Politik sollte auch an morgen denken. Ich bin über Ihr Abstimmungsverhalten sehr Niedergeschlagen.
Laut einer von abgeordnetenwatch.de in Auftrag gegebenen repräsentativen Meinungsumfrage sind 61 Prozent der Bundesbürger für ein Komplettverbot der umstrittenen Fördermethode.

2. Noch bedenklicher finde ich, dass Sie für die Neuzulassung für Glyphosat gestimmt haben. Ich bin maßlos verärgert.

Ich bitte um Stellungnahme.
Warum nehmen Sie ihre Wähler nicht ernst?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau May,

für mich gilt folgendes Prinzip: beim Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers darf es keine Kompromisse geben. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD stellt daher zum Einsatz der Fracking-Technologie klar, dass der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit absoluten Vorrang hat. Der Bundestag hat dazu am 24. Juni 2016 ein Gesetzespaket beschlossen, in dem dies umgesetzt wird. Folgende Grundsätze sind jetzt klar festgeschrieben:

- Unkonventionelles Fracking wird in Deutschland unbefristet verboten. Zur Aufhebung des Verbots ist ein Beschluss des Deutschen Bundestages nötig, der sich 2021 wieder mit dem Thema befasst. Möglich sind lediglich maximal vier wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen, die unter strengsten Umweltanforderungen erfolgen und von den jeweiligen Ländern genehmigt werden müssen. Wo, wann und ob Erprobungsmaßnahmen überhaupt stattfinden, ist derzeit offen.

- Beim seit vielen Jahrzehnten in Deutschland angewandten konventionellen Fracking in tiefen geologischen Formationen wird der Rechtsrahmen erheblich verschärft. In einer Vielzahl von Gebieten ist Fracking künftig vollständig ausgeschlossen.

- Wir haben festgelegt, dass umwelttoxische Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten nicht zum Einsatz kommen dürfen.

Zur Sicherstellung dieser Vorgaben haben wir umfassende Änderungen unter anderem am Wasserhaushaltsgesetz, dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Bundesberggesetz beschlossen, die zu einer massiven Verschärfung der Anforderungen für den Einsatz der Fracking-Technologie führen.

- Fracking jeglicher Art wird in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung vollständig verboten. Brunnen, aus denen Wasser zur Verwendung in Lebensmitteln gewonnen wird, werden ebenfalls in die Ausschlussgebiete einbezogen.

- Die Länder können darüber hinaus an weiteren sensiblen Trinkwasserentnahmestellen Verbote erlassen, zum Beispiel zum Schutz von privaten Mineral- und Brauereibrunnen und Heilquellen.

- In Nationalparks und Naturschutzgebieten wird die Errichtung von Anlagen zum Einsatz der Fracking-Technologie untersagt.

- Vorranggebiete für die künftige Gewinnung von Trinkwasser können von den Ländern über die Raumordnung als Ausschlussgebiete festgelegt werden.

- Für jede Form von Fracking wird künftig eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Bürgerbeteiligung verpflichtend eingeführt.

- Die Wasserbehörden werden künftig ein Vetorecht bei den Genehmigungen haben.

- Fracking-Gemische dürfen künftig keine giftigen Stoffe enthalten, zudem müssen die eingesetzten Stoffe umfassend offengelegt werden.

- Das Verpressen von Lagerstättenwasser wird künftig grundsätzlich verboten sein. Ausnahmen sollen nur in den Fällen möglich sein, bei denen der sichere Einschluss in druckabgesenkte kohlenwasserstoffhaltige Gesteinsformationen gewährleistet ist. Verpresst werden darf das Lagerstättenwasser also nur in solche geologischen Formationen und Tiefen, aus denen es gefördert wurde. Zudem wird bei der Verpressung der Stand der Technik gefordert, also die beste zum Zeitpunkt verfügbare Technik. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird auch hier Pflicht sein.

- Verschärft wird auch das Bergschadensrecht. So wird die Beweislast für mögliche Bergschäden auch bei der Erdgas- und Erdölförderung sowie bei Kavernenspeichern den Unternehmen auferlegt.

- Zwischen Fracking zur Erdgas- oder Erdölförderung wird nicht unterschieden. Es gelten künftig die gleichen strengen Anforderungen.

Damit haben wir nach intensiven und langwierigen Verhandlungen die dem Parlament vom Bundesumwelt- und vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwürfe noch einmal deutlich verschärft. Die jetzt beschlossenen Regelungen sichern Umwelt- und Gesundheitsschutz gleichermaßen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Katja Leikert

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