(...) Allerdings vermag ich darin doch einen gewissen Sinn zu erkennen. Die Formvorschriften bei Grundstücksgeschäften dienen letztlich der Rechtssicherheit und dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Falscheintragungen. Ist eine Grundschuld erstmal gelöscht, kann das Grundstück nicht mehr als Sicherheit heran gezogen werden. (...)
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