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Katja Dörner
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Frage von Frederike N. •

Frage an Katja Dörner von Frederike N. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Dörner,

als Mitglied des Bundesausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind Ihnen die Zustände an den deutschen Familiengerichten sicher bekannt. Unter dem Deckmäntelchen der Gleichberechtigung von Männern werden Menschenwürde und Menschenrechte von Frauen und Kindern immer mehr mit Füßen getreten. Die Entwicklung zeichnet sich seit ca. 2 Jahrzehnten ab, das Rädchen dreht sich in den letzten Jahren immer schneller. Mit verantworlich sind hier sicherlich vehement agierende, frauenverachtende Väterideologen. So haben wir eine Situation erreicht, in der Frauen und Kinder nicht einmal vor massivsten Gewalttätern oder auch Missbräuchern geschützt werden ! Sie werden durch die Familiengerichte ein Leben lang ausgeliefert. Wagt eine Frau heutzutage von den Gewalttaten des Mannes im Gerichtssaal zu sprechen, riskiert sie ihr Kind als Strafe zu verlieren - man hat dafür die Wortneuschöpfung "bindungsintolerant" kreiert. Die Folge ist, schweigende Frauen, immer brutaler agierende Väter, seelisch kaputte Kinder. Daran ändert leider auch das völlig sinnlose Gewalttelefon nicht. Denn sobald ein familienrechtlicher Fall anhängig ist, kann niemand helfen - Frau und Kind werden ausgeliefert. Ja, in der Tat brauchen wir nicht in ferne Länder zu blicken, wenn wir von Erniedrigung der Underdogs "Frau und Kind" sprechen, wir tun das tagtäglich in Deutschland. Die Mordraten an Frauen und Kindern und die lächerlichen Strafen bzw. Freisprüche bezeugen den Werteverfall und die Missachtung gegenüber Frauen. Eine Frau ist vor Gericht NICHT gleichberechtigt. Sie hat sich dem Patriarchat zu beugen und die rechte und linke Wange hinzuhalten. Wieder einmal -

Warum wirbt Familienausschuss/Familienministerium gegen GEWALT und verweist auf ein Hilfetelefon, blendet aber die Situation am Familienrecht aus. Warum wird nichts unternommen, um einer Frau und Mutter wieder den Schutz der Gesellschaft zu gewährleisten, so wie es im Grundgesetz gefordert ist ?

Frederike Naumann

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Naumann,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Für viele Frauen ist es eine erste anonyme Anlaufstelle Hilfe in einer Notsituation zu erhalten. Als Mitglied des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Mitglied des Bundestages finde ich dieses- auch mehrsprachiges Angebot - ein wichtiges Instrument um Frauen in Krisensituation vor Gewalt besser zu schützen bzw. eine niedrigschwellige Hilfe anzubieten.

Die Situation an Familiengerichten ist sicherlich nicht überall optimal und es gibt m.E. weiteren Reformbedarf, insbesondere um die Rechte der Kinder noch stärker in den Blick zu nehmen und Entscheidungen in ihrem Sinne zu treffen.
Im Mittelpunkt familiengerichtlicher Entscheidungen soll das Wohl des Kindes stehen, hierfür wurde mit der Reform des Kindschaftsrechts der Verfahrenspfleger als eine Art „ Anwalt des Kindes“ eingeführt. Im Sommer 2016 wurde im Bundestag endlich die Reform mit Blick auf die Benennung von Sachverständigen an Familiengerichten verabschiedet. Bisher gab es für die Ernennung von Gutachtern keine Qualitätskriterien, zudem mussten die Parteien in die Bestellung des Gutachtens nicht im Vorfeld mit einbezogen werden. Dies hat sich nun verbessert. Die Sachverständigen sind zur Neutralität verpflichtet, gibt es Anzeichen, dass diese in Frage steht, ist dies zu klären. Als Gutachter dürfen nur noch Personen benannt werden, die über mindestens eine psychologische, psychotherapeutische, kinder- und jugendpsychiatrische, psychiatrische, ärztliche, pädagogische oder sozialpädagogische Berufsqualifikation verfügen. Zudem wird es in Zukunft auch verbindliche Fristen zur Abgabe eines Gutachtens geben.
Als grüne Bundestagsfraktion befürworten wir den Ausbau von psychologisch versierten BetreuerInnen, die Familien in Trennungssituationen beraten und unterstützen, so dass eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden könnte. Hierzu gehört es insbesondere, die Beratungsangebote und personelle Ausstattung der Jugendämter zu stärken.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Dörner