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Katja Dörner
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Frage von Dr.Dieter G. •

Frage an Katja Dörner von Dr.Dieter G. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Dörner,

Aus Sicht meiner Frau und mir wäre eine nachträgliche Minderung oder gar Abschaffung des Ehegattensplittings auch für Rentenbezieher unfair, wenn nicht sogar verfassungsrechtlich anfechtbar. Begründung Meine Frau hatte nach ihrem Volkswirtschaftsstudium noch die Ausbildung zum Steuerbevollmächtigten mit der Absicht abgeschlossen, ihre Arbeitszeit flexibler zu gestalten und so ihr Berufsleben mit der Erziehung zweier Töchter besser vereinbaren zu können. Der Unterzeichner war 30 Jahre bei einem Unternehmen der Mineralölindustrie beschäftigt und davon mit Unterbrechungen 10 Jahre im Ausland (London und Brüssel). Die Frage, unsere Kinder in einem Internat erziehen zu lassen, um uns beiden die Ausübung des Berufs zu ermöglichen haben wir bewusst verneint. Wir wollten als Familie zusammenbleiben, haben wir gemeinsam beschlossen, dass meine Frau weitgehend auf die eigene Berufstätigkeit verzichtete. Bei der Entscheidung für den Familienzusammenhalt hat auch die Existenz des Ehegattensplittings eine Rolle gespielt.
Frage
Lässt sich die Änderung des Gesetzes zum Ehegattensplitting Ihrer Meinung nach so gestalten, dass nicht nachträglich in Lebensplanungen eingegriffen wird, die sich auf seinerzeit und immer noch gültiges Recht gestützt haben?

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Antwort ausstehend von Katja Dörner
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