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Frage von Dr. Dirk A. •

Frage an Kathrin Vogler von Dr. Dirk A. bezüglich Recht

Guten Tag,

unterstützen Sie die Wahl von Prof. Stephan Harbarth zum Bundesverfassungsrichter? Wenn ja, warum?

D. D. A.

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Sehr geehrter Herr Dr. A.,

ich habe Herrn Harbarth nicht gewählt. Dafür sind diese Gründe ausschlaggebend: Herr Harbarth wechselt direkt aus dem Bundestag, er war dort stellvertretender Vorsitzender der CDU-CSU-Fraktion, in das Bundesverfassungsgericht. Er wird dort also sehr wahrscheinlich über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen entschieden müssen, denen er selbst im Bundestag zugestimmt hat. Dabei gibt es durchaus einen Interessenkonflikt. Denn wenn er diese Gesetze für verfassungswidrig erklärte, würde er damit sagen, dass er selbst verfassungswidrigen Gesetzen zugestimmt hat. Wie Herr Harbarth mit Interessenkonflikten umgeht, haben wir etwa bei der Dieselaffäre gesehen. Herr Harbarth arbeitete als Anwalt für eine der größten deutschen Wirtschaftskanzleien. Diese Kanzlei vertritt auch Volkswagen. Als es im Rechtsausschuss des Bundestages darum ging, die Dieselabgasaffäre auf die Tagesordnung zu setzen, hat Herr Harbarth als Obmann mit dafür gesorgt, dass das nicht passiert. Man sagt ja immer: "Bundesverfassungsgericht prägt den Richter mehr als der Richter das Bundesverfassungsgericht", ich hoffe sehr, dass das auch im Fall von Herrn Harbarth zutreffen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Vogler

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